Lizenzvereinbarung
WICHTIG: Lesen Sie sich diese Vereinbarung aufmerksam durch. Dies ist ein rechtlich bindender Vertrag, der die Nutzung der Software Ihrerseits und die Sammlung und Verwendung bestimmter personenbezogener Daten seitens AVG Technologies regelt. Wenn Sie auf die Schaltfläche „ANNEHMEN“ klicken oder die dieser Vereinbarung beiliegende Software („Software“) installieren, binden Sie sich (in eigenem Namen und im Namen der Partei, auf deren Computer die Software installiert wird) an diese Nutzungsbedingungen und akzeptieren, dass AVG Technologies bestimmte personenbezogene Daten in Bezug auf Ihre Nutzung der Software gemäß den Ausführungen in unten stehendem Abschnitt 7 und in unserer Datenschutzrichtlinie sammeln kann.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Bestimmungen zu akzeptieren. Die Software wird allerdings erst installiert, und Sie sind erst dann zur Nutzung der Software berechtigt, wenn und sobald Sie sie akzeptieren.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren möchten, klicken Sie bitte auf „ABLEHNEN“ und beantragen Sie ggf. eine Rückerstattung des Kaufpreises wie folgt:
- Wenn Sie einen Download gekauft haben, befolgen Sie die Anweisungen unter www.avg.com/support-existing und wenden Sie sich mit Ihrer Rückerstattungsanfrage an uns. Es kann bis zu dreißig (30) Tage dauern, bis die Gutschrift auf Ihrem Konto gebucht ist.
- Bei allen anderen Kaufmodalitäten müssen Sie alle angefertigten Kopien der Software (auch Archivkopien) zerstören und die Software in der Originalverpackung zusammen mit der Quittung an der Verkaufsstelle zurückgeben.
HINWEIS: Die Software enthält möglicherweise eine „Zeitablauffunktion“. Durch sie wird die Software am Ende der Vertragslaufzeit (wie unten definiert) funktionsunfähig.
Endbenutzer-Software-Lizenzvertrag
1. Definitionen
a. Zulässige Zwecke bezeichnet (i) bei der Software AVG AntiVirus Free Edition, AVG LinkScanner, AVG LinkScanner für Mac, AVG Quick ThreatScan und AVG Security Toolbar persönliche, nicht gewerbliche Zwecke und (ii) bei anderer Software persönliche Zwecke oder firmeninterne gewerbliche Zwecke Ihrerseits und seitens Ihrer Verbundenen Unternehmen.
b. Verbundene Unternehmen bezeichnet hinsichtlich jeder Partei eine juristische Person, die die jeweilige Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder gemeinsam mit ihr kontrolliert wird. „Kontrolle“ im Sinne von Abschnitt 1.b bedeutet Eigentum von über 50 % der ausgegebenen Stimmrechte der jeweiligen juristischen Person.
c. Gültige Bedingungen bezeichnet die Bestimmungen und Bedingungen, (i) die in Ihrer Bestellung beim Download der Software in elektronischem Format über das Internet angegeben sind oder (ii) die auf der Software-Verpackung bei Erwerb der Software auf CD oder einem anderen Datenträger angegeben sind oder (iii) die von Ihrem Händler bei Erhalt der Software zusammen mit anderer Hardware oder Software angegeben werden. Die Gültigen Bedingungen können insbesondere Bedingungen enthalten, die die Erstlaufzeit und die maximale Anzahl von Computern festlegen, auf denen Sie zur Nutzung der Software berechtigt sind.
d. AVG Technologies bezeichnet in Bezug auf die Software AVG LinkScanner, AVG LinkScanner for Mac, AVG Identity Protection und AVG Security Toolbar AVG eCommerce CY, Ltd., eine Gesellschaft unter zypriotischem Recht, und in Bezug auf alle andere Software AVG Technologies CZ, s.r.o., eine Gesellschaft unter tschechischem Recht.
e. Kostenlose Software bezeichnet Software, die Sie kostenlos erhalten, darin ohne Einschränkungen eingeschlossen (i) die Software AVG AntiVirus Free Edition, AVG Antivirus Free: Small Business Edition, AVG LinkScanner, AVG LinkScanner for Mac, AVG Quick ThreatScan oder AVG Security Toolbar, (ii) Software, die zu Test- oder Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird, oder (iii) Software, die als „Betatest“-Version eines Softwareprodukts gekennzeichnet oder anderweitig als solche kenntlich gemacht ist.
f. Erstlaufzeit bezeichnet den Zeitraum vom Tag des Downloads oder anderweitigen Erwerbs der Software bis zum Ablauf der Frist, die in den Gültigen Bedingungen angegeben ist.
g. Verlängerung hat die Bedeutung, die dem Begriff in Abschnitt 3.a dieser Vereinbarung gegeben wird.
h. Laufzeit bedeutet die Erstlaufzeit zusammen mit allen Verlängerungen.
2. Lizenzvergabe, verwandte Bestimmung
a. Lizenzvergabe: AVG Technologies gewährt Ihnen hiermit gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software während der gültigen Laufzeit nur in ausführbarer Form oder Objektcodeform und nur für die Zulässigen Zwecke gemäß den Gültigen Bedingungen zu nutzen. Ohne Einschränkung von Vorstehendem berechtigt Sie Ihre Lizenz (i) für den Fall, dass Sie die Software zusammen mit einem PC, einem Netzwerk-Gerät oder einem anderen Hardware-Produkt erhalten haben, die Software nur zusammen mit der entsprechenden Hardware zu nutzen, und (ii) für den Fall, dass Sie die Software zusammen mit Diensten oder anderer Software erhalten haben, die Software nur zusammen mit der jeweiligen Software oder den jeweiligen Diensten zu nutzen. Jede anderweitige Verwendung der Software als durch diesen Abschnitt 2 ausdrücklich zugelassen und jeder Weiterverkauf oder -vertrieb der Software stellt einen schwerwiegenden Bruch dieser Vereinbarung dar und kann gegen geltende Urheberrechtsgesetze verstoßen.
b. Einschränkungen: Sie sind zu Folgendem nicht berechtigt und dürfen auch Dritten Folgendes nicht gestatten: (i) die Software für andere Zwecke kopieren als für die Verwendung laut dieser Vereinbarung und für die Offline-Archivierung und Datenwiederherstellung bei einer Funktionsstörung in angemessener Weise erforderlich ist, (ii) die Software auf mehr Computern installieren als gemäß Gültigen Bedingungen zulässig, (iii) sofern nicht ausdrücklich von AVG Technologies genehmigt, eine von AVG Technologies vergebene Lizenznummer (jeweils „Lizenznummer“) in Verbindung mit der Software auf mehr als einem (1) Computer zu irgendeinem Zeitpunkt gleichzeitig verwenden, (iv) eine Lizenznummer einer anderen Partei außer AVG Technologies oder den von AVG Technologies benannten Vertretern für Support-Dienstleistungen hinsichtlich der Software bekannt geben, (v) die Software oder eine Lizenznummer veröffentlichen oder sie für einen anderen Zweck als die Zulässigen Zwecke verwenden, (vi) sofern nicht rechtlich zulässig, die Software zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übersetzen, rekonstruieren, verändern oder die Software oder einen Teil davon (hierin ohne Einschränkungen eingeschlossen alle Malware-Signaturen und Malware-Erkennungsroutinen) extrahieren, (vii) sofern nicht rechtlich zulässig, die Software (hierin ohne Einschränkungen eingeschlossen alle Malware-Signaturen und Malware-Erkennungsroutinen) ändern, modifizieren oder anderweitig verändern, (viii) die Software anders als im Zusammenhang mit dem Verkauf, Leasing, der Miete oder einer anderen Übertragungsform des Computers, auf dem sie im Einklang mit den Gültigen Bedingungen installiert ist, übertragen, verpfänden, vermieten, weitergeben oder unterlizenzieren, (ix) einem Dritten den Zugriff oder die Nutzung der Software im Rahmen von Dienstleistungs-, Timesharing-, Abonnement- oder Anwendungsangeboten oder Ähnlichem gestatten oder (x) die Kontrollen für die Installation oder die Verwendung von Kopien der Software überwinden oder umgehen, dies versuchen oder Dritte dazu ermächtigen oder ihnen dabei helfen.
c. Aktualisierungen: AVG Technologies kann während der Vertragslaufzeit von Zeit zu Zeit Updates für die Software und/oder die darin enthaltenen Malware-Signaturen (jeweils ein „Update“) bereitstellen. Aktualisierungen gelten im Sinne dieser Vereinbarung als Software. Sie stimmen zu, für die bestmögliche Nutzung der Software Aktualisierungen regelmäßig herunterzuladen und die Installation derselben zuzulassen. Sie bestätigen ferner, dass die Aktualisierung ganz oder teilweise als Teil der Lieferung der Software und Leistung der Dienste der AVG Software automatisch installiert werden kann, ohne dass Sie dabei eingreifen. AVG Technologies ist unter keinen Umständen verpflichtet, Ihnen nach Ablauf der Laufzeit oder nach Kündigung Aktualisierungen bereitzustellen, und kann nach ausschließlich eigenem Ermessen die Bereitstellung von Aktualisierungen für Versionen der Software außer der aktuellsten Version oder für die Verwendung der Software zusammen mit Versionen von Betriebssystemen, E-Mail-Programmen, Browsern und sonstigen Programmen Dritter außer für deren aktuellste Versionen einstellen.
d. Kundenmeinungen: AVG Technologies begrüßt Ihre Kommentare zur Software, einschließlich Benachrichtigungen über Softwarefehler oder andere Fehlfunktionen und Vorschläge für weitere Features und Funktionen. Bitte senden Sie uns Ihre Kommentare und Vorschläge unter Verwendung des Webformulars unter www.avg.com/customer-feedback. AVG Technologies ist nicht verpflichtet, Kommentare oder Vorschläge zu beantworten oder darauf zu reagieren. Sie gewähren AVG Technologies jedoch unbefristete, unwiderrufliche, voll bezahlte, lizenzfreie, weltweite Rechte und die Lizenz für Rechte an Ihrem geistigen Eigentum (falls zutreffend), Ihre Kommentare und Vorschläge in die Software und andere von AVG Technologies, seinen Verbundenen Unternehmen und deren Lizenzgebern, Lizenznehmern und Rechtsnachfolgern angebotene Produkte und Dienste zu implementieren.
e. Tests, Benchmarks: Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung von AVG Technologies die AVG-Software keinen Tests oder Benchmarkings unterziehen oder dies Dritten gestatten und Sie dürfen auch keine Test- oder Benchmarking-Ergebnisse extern weitergeben oder veröffentlichen. Anfragen für die Genehmigung von Tests oder Benchmarkings können auf der Website von AVG Technologies, www.avg.com, im Abschnitt zu Test- und Benchmarking-Genehmigungen eingereicht werden.
3. Verlängerungen, Kündigung
a. Verlängerungen: AVG Technologies kann Ihnen vor Ende der Erstlaufzeit oder der aktuellen Verlängerung die Gelegenheit zur Verlängerung der Lizenzen unter dieser Vereinbarung zum jeweils aktuellen Verlängerungspreis von AVG Technologies anbieten. Sie können eines dieser Angebote annehmen, indem Sie den Anweisungen folgen und den im Angebot angegebenen Verlängerungspreis bezahlen, wonach die Laufzeit der Vereinbarung auf den entsprechenden Zeitraum (jeweils „Verlängerung“) erweitert wird.
b. Beendigung: AVG Technologies hat neben anderen Rechten aufgrund von Gesetz oder Billigkeit das Recht, diese Lizenzgewährung ohne weitere Verpflichtungen zu kündigen, und zwar (i) nach Belieben mit einer Frist von fünf (5) Tagen, vorausgesetzt dass Ihnen AVG Technologies in seinem alleinigen Ermessen entweder die von Ihnen bezahlten Lizenzgebühren anteilig für die aktuelle Erstlaufzeit oder Verlängerung erstattet oder eine Lizenz eines im Wesentlichen gleichwertigen Produkts für die restliche Vertragsdauer gewährt, oder (ii) jederzeit fristlos unter Angabe der Gründe bei schwerwiegendem Bruch der Vereinbarung Ihrerseits.
c. Folgen der Beendigung: Nach Ablauf oder bei Beendigung dieses Vertrages haben Sie die Nutzung der Software einzustellen. AVG Technologies wird Ihnen keine weiteren Aktualisierungen zur Verfügung stellen, und die Software funktioniert möglicherweise nicht länger. Die Abschnitte 4, 5, 6 und 7 bestehen nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung fort.
4. Eigentum
AVG Technologies behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht aufgrund dieses Vertrags ausdrücklich gewährt werden. Alle Urheberrechte, Handelsmarken und sonstige vorstellbare Rechte auf geistiges Eigentum an und über die Software (unter anderem Malware-Signaturen und sonstige Datendateien, in der Software angezeigte Bilder und Bildschirmanzeigen sowie die gesamte Dokumentation der Software) sind Eigentum von AVG Technologies oder seinen Lizenzgebern und sind durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, internationale Abkommen und sonstige anwendbare Gesetze geschützt. Jede Kopie der Software, die Sie gemäß dieser Vereinbarung herstellen dürfen, muss die Urheberrechts- und sonstigen Hinweise der Originalkopie der Software enthalten.
5. Gewährleistung
a. Allgemeines: AVG Technologies gewährleistet, dass bei Lieferung der Software und für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen danach (i) der Datenträger, auf dem sich die Software ggf. befindet, frei von Sachmängeln ist und (ii) dass die Software gemäß Abschnitt 5(c) im Wesentlichen entsprechend den maßgeblichen Spezifikationen funktioniert. Die vorgenannte Gewährleistung gilt nur für die ursprünglich gelieferte Software, jedoch nicht für Aktualisierungen. Ihr einziger und ausschließlicher Gewährleistungsanspruch ist der Ersatz des schadhaften Datenträgers oder der Software oder nach Ermessen von AVG Technologies die Rückgabe der Software bei Erstattung des vollen Kaufpreises. Um Ihre Rechte gemäß diesem Abschnitt 5 geltend zu machen, müssen Sie alle evtl. hergestellten Kopien der Software (einschließlich aller Archivierungskopien) deinstallieren und zerstören und (i) bei Kauf der Software über Download die Anweisungen unter www.avg.com/support-existing befolgen und sich mit Ihrem Wunsch auf Erstattung an uns wenden oder (ii) bei allen anderen Käufen die Software in der Originalverpackung mit dem Kaufbeleg an der Verkaufsstelle zurückgeben.
b. Kostenlose Software: Die Bestimmungen dieses Abschnitts 5.b gelten anstelle des Abschnitts 5.a auf der Grundlage des „IST-ZUSTANDS“ und der „Verfügbarkeit“. Die Software wird ohne Gewährleistung, Support oder andere Dienste von AVG Technologies zur Verfügung gestellt.
c. Haftungsausschluss: Außer soweit ausdrücklich im Abschnitt 5.a dieses Vertrages vorgesehen, schließt AVG Technologies alle anderen Gewährleistungen im Hinblick auf die Software, Medien oder anderen Gegenstände dieses Vertrages, seien sie ausdrücklich oder stillschweigend, aus. Dies schließt auch die stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen und besonderen Gebrauchstauglichkeit sowie die stillschweigende Gewährleistung der Nichtverletzung von Rechten Dritter ein. AVG Technologies garantiert nicht, dass die Software ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert oder dass die Software einen hundertprozentigen Schutz bietet. Einige Rechtssysteme gestatten keine Beschränkungen von bestimmten gesetzlichen Gewährleistungen, so dass obige Beschränkungen möglicherweise für Sie nicht gelten. Möglicherweise gelten für Sie auch andere Rechte, da die Rechte von Rechtssystem zu Rechtssystem unterschiedlich sind.
d. Gefährliche Umgebungen: Sie bestätigen, dass die Software nicht für die Verwendung in gefährlichen Umgebungen ausgelegt ist oder dafür lizenziert wird; darin ohne Einschränkung eingeschlossen Nuklearanlagen, Flugzeug-Navigationssysteme, Flugzeug-Kommunikationssysteme, die Flugverkehrskontrolle, Life-Support- oder Waffensysteme und alle anderen Umgebungen, in denen Ausfall oder Funktionsunfähigkeit der Software zu Körperverletzung oder Tod führen könnte. Ohne Einschränkung der Bestimmungen der Abschnitte 5.b und 5.c dieser Vereinbarung schließen AVG Technologies und seine Lizenzgeber hiermit jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung für die Tauglichkeit bei derartiger Verwendung aus.