AVG EULA | Lizenzvereinbarung | AVG Technologies

WICHTIG: Diese Lizenzvereinbarung für Endbenutzer (die „Vereinbarung“) enthält allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Zugriff auf die und die Verwendung der gesamten Software und aller Dienstleistungen von AVG (separat jeweils „Lösung“) durch Sie und jede Organisation oder jede Person regeln, die Sie vertreten oder für deren Rechner, Smartphone oder anderes Gerät Sie die Lösungen erworben haben („Sie”). Durch Klicken auf „AKZEPTIEREN“ oder „AKTIVIEREN“ oder auf eine ähnliche Option im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Lösung, die Sie zurzeit erhalten, sondern auch für jede weitere Lösung, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt direkt oder indirekt mittels der ersten Lösung erwerben, einschließlich neuer und unterschiedlicher Produkte und Dienstleistungen oder Updates und Upgrades einer früheren Lösung, für die Sie keine separate Lizenzvereinbarung für Endbenutzer akzeptieren.

Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, klicken Sie auf „ABLEHNEN“ oder „ABBRECHEN“ oder „ZURÜCK“ oder auf eine ähnliche Option, die Ihnen zusammen mit dieser Vereinbarung zur Verfügung steht. In dem Fall können Sie die Lösungen, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, nicht verwenden. Wenn Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden oder mit einer Lösung aus irgendeinem anderen Grund nicht zufrieden sind, kann Ihnen die Summe, die Sie innerhalb der letzten 30 Tagen für die Lösungen bezahlt haben, zurückerstattet werden, indem Sie diesen Anweisungen folgen.

AVG kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem Ihnen dies gemäß dieser Vereinbarung mitgeteilt wird; wenn Sie die Lösung dann weiterhin nutzen bzw. innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung keine Rückerstattung für eine Lösung anfordern, gilt die Änderung der Vereinbarung als von Ihnen akzeptiert. Die AVG kann verlangen, dass Sie die Änderung dieser Vereinbarung akzeptieren, um die zuvor erworbenen Lösungen weiter verwenden zu können. Wenn Sie die Änderungen dieser Vereinbarung ablehnen, kann AVG die Nutzung der betroffenen Lösungen beenden, wobei Ihnen die Summen, die Sie für die Lösungen gezahlt haben, dann (anteilig für die noch nicht abgelaufene Zeit des Abonnements) zurückerstattet werden.

Beachten Sie, dass diese Vereinbarung aus zwei Teilen besteht. Die Abschnitte 1 bis 11 dieser Vereinbarung („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Lösungen, einschließlich der Lösungen, die unten aufgelistet sind. In Abschnitt 12 sind zusätzliche Bedingungen („Besondere Bedingungen“) festgelegt, die für spezielle Lösungen gelten, einschließlich AVG Identity Alert, AVG Do Not Track, AVG Security und SafeGuard Toolbars, AVG Online Backup Service, Data Seeding, AVG Personal Support, CloudCare und Managed Workplace und Mobile Lösungen. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Bedingungen gelten bezüglich der Lösung, die den Besonderen Bedingungen unterliegt, die Besonderen Bedingungen.

Bei Fragen oder Bedenken zu dieser Vereinbarung oder den Lösungen, auf die sie sich bezieht, wenden Sie sich an die AVG-Kontakte, die in Abschnitt 11.17 angegeben sind.

Beachten Sie auch, dass Sie in dieser Vereinbarung:

  • Erklären, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und berechtigt sind, diese Vereinbarung im Namen aller Personen und Organisationen, für die (und für deren Geräte) Sie die Lösungen erwerben, zu akzeptieren;
  • erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, gegen das ein Embargo der US-Regierung verhängt wurde oder das von der US-Regierung als „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft ist, und dass Sie keine Person sind, der es untersagt oder auf eine andere Weise gesetzlich verboten ist, die Lösungen zu beziehen oder nach den Gesetzen des Landes zu nutzen, in denen Sie Ihren Sitz haben oder von dem Sie Zugriff auf die Lösungen haben oder die Lösungen nutzen;
  • Anerkennen, dass:
    • Wenn Sie AVG beim Erwerb einer Lösung eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben und sich diese später ändert, Sie Ihr Benutzerprofil aktualisieren müssen, um sicherzustellen, dass Sie Hinweise zur Verlängerung des Abonnements sowie andere wichtige Informationen zu dieser Vereinbarung und den Lösungen erhalten. Wenn Ihre Lösung CloudCare enthält, besuchen Sie https://www.cloudcare.avg.com/. Für andere Lösungen besuchen Sie https://myaccount.avg.com/my-account-login. Soweit Sie Ihre Lizenz im Rahmen einer unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung direkt bei AVG gekauft haben, trifft diese Anforderung auf Sie bzw. Ihre eventuellen MSP Services-Kunden nicht zu.
    • AVG gemäß den Besonderen Bedingungen von Zeit zur Zeit jede Lösung aktualisieren oder eine Lösung durch eine andere mit derselben Funktionalität ersetzen kann, ohne Ihre gesonderte Zustimmung einholen zu müssen, und dass Ihr Gerät oder bestimmte Funktionen während der Aktualisierung möglicherweise nicht zugänglich sind;
    • AVG bestimmte Informationen über Ihre Nutzung der Lösungen entsprechend der Datenschutzrichtlinie erfasst und verwendet und
    • Einige Lösungen, einschließlich der Lösungen, die Software beinhalten, über eine „Time-out“-Funktion verfügen können, die die Lösung nach Ablauf des Abonnements automatisch deaktiviert.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • 1. DEFINITIONEN

    Zweiggesellschaft bezeichnet in Bezug auf die AVG eine Organisation, die die AVG kontrolliert, von der AVG kontrolliert wird oder einer gemeinsamen Kontrolle mit der AVG unterliegt. „Kontrolle“, wie in diesem Abschnitt verwendet, bezeichnet das Eigentum von mehr als 50 % der ausgegebenen Stimmrechte an der betreffenden Organisation.

    Geltende Bedingungen in Bezug auf eine Lösung steht für die Dauer des Abonnements der Lösung, ob sich der Vertrag automatisch verlängert, die Anzahl und den Typ der Geräte, für die die Lösung zugelassen ist, und andere ähnliche Bedingungen für die Verwendung der Lösung. Die Geltenden Bedingungen finden Sie i) auf der Zahlungsseite, wenn Sie die Lösung über das Internet, einen Mobile App Store oder andere elektronische Mittel erwerben, oder ii) auf der Packung, wenn Sie die Lösung auf CD oder einem anderen Datenträger erwerben.

    Zulässige Zwecke sind i) bei kostenlosen und Beta-Lösungen Ihre persönliche, nicht kommerzielle Nutzung und ii) bei anderen Lösungen Ihre persönliche Nutzung oder interne kommerzielle Nutzung, und in jedem Fall eine nicht zum Weiterverkauf oder andere Verwendung zugunsten Dritter bestimmte Nutzung.

    AVG steht für AVG Niederlande BV, ein Unternehmen nach niederländischem Recht, bzw. in Bezug auf irgendeine Lösung die Zweiggesellschaft der AVG, die Ihnen die Lösung bereitstellt.

    Beta-Lösung bezeichnet jede Evaluierungslösung und jede Lösung, die als Beta-Testversion gekennzeichnet ist oder auf andere Weise als Beta-Testversion bezeichnet wird, ganz gleich, ob dafür eine Zahlung erfolgt ist.

    Gerät bezeichnet jedes Handy, mobile Gerät, Tablet, jede mobile Netzwerkanwendung, jedes andere mobile Produkt (nachfolgend jeweils „Mobiles Gerät“ genannt) oder jeden PC mit einem von AVG unterstützten Betriebssystem, wie in den Geltenden Bedingungen und Technischen Spezifikationen für die Lösung festgelegt.

    Streitigkeit hat die Bedeutung, die ihr im Abschnitt 11.3.1. dieser Vereinbarung zugeschrieben wird.

    Evaluierungslösung ist eine sonst kostenpflichtige Lösung, die AVG zum Testen und Evaluieren kostenlos zur Verfügung stellt.

    Lizenzverlängerung hat die Bedeutung, die ihr im Abschnitt 3.1. dieser Vereinbarung zugeschrieben wird.

    Kostenlose Lösung ist eine Lösung, die AGV im Gegensatz zu einer Beta-Lösung als „kostenlos“ bezeichnet bzw. auch sonst kostenlos zur Verfügung stellt.

    Einführungsabonnement für jede Lösung gilt für einen Zeitraum, der an dem Tag beginnt, an dem Sie die Lösung erwerben, und endet nach einer Laufzeit, die in den Geltenden Bedingungen festgelegt ist.

    Managed Services (oder MSP Services) steht für Geräte-Fernüberwachung und Management Services, die Sie Ihrem Kunden bieten, einschließlich AVG Services, die Sie Ihrem Kunden auf Basis einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kunden zur Verfügung stellen.

    Mobiler App Store ist eine Online-Plattform, die derzeit oder zukünftig Mobile Lösungen anbietet, die auch über das Gerät selbst erworben werden können.

    Mobile Lösung ist eine Lösung, die auf einer Mobilfunkplattform zur Verfügung steht, wie z. B. Android, iOS und Windows Phone.

    Personenbezogene Informationen sind Informationen, die genutzt werden können, um eine Person eindeutig zu identifizieren, zu kontaktieren oder zu orten, oder die zusammen mit anderen Quellen zur eindeutigen Identifikation einer Person verwendet werden können, einschließlich (nach geltendem Recht) personenbezogener Daten (wie der in der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG verwendete Begriff).

    Datenschutzrichtlinie steht für die Datenschutzrichtlinie der AVG, die auf der Webseite https://www.avg.com/privacy zur Verfügung steht und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.

    Service ist eine Lösung, die online oder telefonisch bereitgestellte Dienstleistungen beinhaltet.

    Software ist eine Lösung, die eine Software zur Installation auf dem Gerät mit Aktualisierungen umfasst.

    Lösung hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.

    Laufzeit des Abonnements ist für jede Lösung das Einführungsabonnement mit allen Verlängerungen des Abonnements.

    Technische Spezifikation ist die technische Dokumentation für die betreffende Software, die unter www.avg.com/technical-specifications zur Verfügung steht und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.

    Material von Drittanbietern steht für Software, Dienstleistungen, Websites, Angebote und Aktionen oder Produkte, die von Dritten bereitgestellt werden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter unterliegen.

    Geschäftsbedingungen Dritter steht für Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen, Service-Bedingungen, Datenschutzbestimmungen und andere Bedingungen, die von Dritten festgelegt sind und den Zugriff und die Nutzung des Materials von Drittanbietern regeln.

    Aktualisierung steht für einen Inhalt oder Code, den AVG zur Aktualisierung einer Lösung verwendet, unter anderem neue Software-Releases oder -Versionen, aktualisierte Malware-Signaturen, Spyware-Definitionen, Anti-Spam-Regeln, Virusdefinitionen, URL Black-and-white-Listen, Firewallregeln, Intrusion-Detection-Daten, Listen authentifizierter Webseiten und Schwachstellendaten oder jede andere verfügbare Aktualisierung, die AVG von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt.

    US-Regierung steht für die föderale Regierung der USA.
     

  • 2. LIZENZERTEILUNG; ALLGEMEINES

    • 2.1 Lizenzerteilung. Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt AVG eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung jeder Lösung, die Sie kaufen oder auf andere Weise rechtmäßig erwerben, während der geltenden Laufzeit des Abonnements zu den Zulässigen Zwecken nach den Geltenden Bedingungen und Technischen Spezifikationen. Die Laufzeit des Abonnements für Kostenlose Lösungen gilt unbegrenzt, ohne dass sie verlängert werden muss, bis sie von Ihnen oder AVG gemäß dieser Vereinbarung beendet wird.

    • 2.2 Beschränkungen.

      • 2.2.1 Allgemeines. Sie sind nicht berechtigt, selbst oder über Dritte i) eine von AVG in Zusammenhang mit einer Lösung bereitgestellte Lizenz oder andere Authorisierungsnummer auf mehr Geräten zu verwenden als in den Geltenden Bedingungen vorgesehen ist, ii) eine Lizenz oder Authorisierungsnummer an andere Parteien als an AVG oder von AVG benannte Vertreter weiterzugeben, iii) soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich zulässig ist, A) eine Lösung (unter anderem Malware-Signaturen und Malware-Erkennungsroutinen) zurückzuentwickeln, in Bestandteile zu zerlegen, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu rekonstruieren, zu transformieren oder zu extrahieren oder B) eine Lösung (unter anderem jede zugehörige Malware-Signatur und Malware-Erkennungsroutine) zu ändern oder auf sonstige Weise zu modifizieren, iv) eine Lösung zu veröffentlichen, weiterzuverkaufen, zu verteilen, in Funk oder Fernsehen zu veröffentlichen, zu übertragen, zu kommunizieren, zu übertragen, zu verpfänden, zu vermieten, zu teilen oder zu unterlizenzieren, v) Dritten den Zugang oder die Verwendung der Lösung über Serviceunternehmens-, Timesharing-, Abonnement- oder Anwendungsdienste oder mithilfe einer anderen Plattform zu ermöglichen, vi) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AVG (die Sie auf der Webseite https://www.avg.com/benchmarking anfordern können) eine Lösung zu testen oder zu vergleichen oder die Ergebnisse eines Tests oder Vergleichs weiterzugeben oder zu veröffentlichen oder vii) Kontrollen der Installation oder Verwendung von Kopien einer Lösung zu umgehen oder zu verhindern, dies zu versuchen, oder Dritten dabei behilflich zu sein.
      • 2.2.2 Software. Zusätzlich zu den im Abschnitt 2.2.1 festgelegten Beschränkungen sind Sie nicht berechtigt i) Software zu kopieren, außer soweit dies üblicherweise erforderlich ist, um die Software so zu nutzen, wie in der Vereinbarung vorgesehen, und um eine nicht installierte bzw. Offline-Kopie zur Wiederherstellung des normalen Betriebs aufzubewahren, ii) die Software auf einem Betriebssystem zu installieren, das gemäß Technischer Spezifikation von AVG nicht unterstützt wird, oder iii) Hinweise zu Urheberrecht und Markenzeichen oder andere Informationen zu patentrechtlich geschützten Eigenschaften zu entfernen.
      • 2.2.3 Rechte des Administrators. Einige Lösungen gewähren Ihnen oder einem anderen Benutzer administrative Rechte, die den Administrator u. a. dazu berechtigen können, andere Geräte und/oder den Status von auf anderen Geräten implementierten Lösungen zu überwachen, wie z. B. den Abo-Status, Ankündigungen zu den Lösungen oder Meldungen. Sie erklären und gewährleisten, dass Sie die Administratorrechte nur in Bezug auf die Geräte und Lösungen ausüben, für die Sie die Berechtigung haben, und zu keinem anderen Zweck. Ferner erklären und gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung im Namen der Eigentümer und Nutzer der verwalteten Geräte anzunehmen, und akzeptieren hiermit die Vereinbarung in deren Namen.
      • 2.2.4 Warnung. WENN SIE EINE LÖSUNG FÜR ANDERE ALS DIE IN DER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH VORGESEHENEN ZWECKE VERWENDEN, BEGEHEN SIE EINE ERHEBLICHE VERLETZUNG DER VEREINBARUNG UND VERSTOSSEN MÖGLICHERWEISE GEGEN DAS GELTENDE URHEBERRECHT, SO DASS ALLE GARANTIEN DER AVG FÜR DAS PRODUKT UNMITTELBAR NACH DIESER VERLETZUNG ERLÖSCHEN.
    • 2.3 Gebühren Dritter. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung können Zugangs-, Daten- oder Nutzungsgebühren anfallen, die von Dritten erhoben werden (z. B. Internetanbieter oder Netzbetreiber). Zum Beispiel können Gebühren anfallen, wenn Sie die Lösung AVG Antivirus Mobile verwenden und Aktualisierungen, wie z. B. Malware-Definitionen, heruntergeladen werden. Für all diese Gebühren sind Sie selbst verantwortlich.

    • 2.4 Aktualisierungen. Während der Laufzeit des Abonnements und ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung kann AVG von Zeit zu Zeit Aktualisierungen für eine Lösung installieren und Sie können dann die betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (oder einige Funktionen des Geräts) nicht verwenden, bis die Aktualisierung abgeschlossen ist. Für alle Zwecke im Rahmen dieser Vereinbarung gelten Aktualisierungen als Bestandteil der Lösung. Aktualisierungen können sowohl Ergänzungen als auch Beseitigungen der konkreten Funktionalität der Lösung beinhalten oder eine Lösung komplett ersetzen. Der Inhalt und die Funktionalität einer solchen Aktualisierung liegen im alleinigen Ermessen von AVG. AVG oder Ihr Gerät können die Möglichkeit bieten, Aktualisierungen abzulehnen oder zu verschieben, doch um maximalen Nutzen aus der Lösung zu ziehen, müssen Sie alle verfügbaren Aktualisierungen herunterladen und die Installation zulassen. AVG kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Aktualisierungen akzeptiert und installiert haben. AVG bestimmt, ob und wann Aktualisierungen angebracht sind, und ist nicht verpflichtet, Ihnen Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen von AVG, ob Aktualisierungen auch für andere Versionen als die aktuellste Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden oder zur Unterstützung der Lösung in Verbindung mit allen Versionen des Betriebssystems, E-Mail-Programms, Browsers oder einer anderen Software, für die die Lösung ausgelegt ist.

    • 2.5 Konflikte zwischen Funktionen und Deinstallation. Bestimmte Software kann während der Installation bereits vorhandene Funktionen, wie z. B. die Firewall, deaktivieren und durch Funktionen ersetzen, die zusammen mit der Lösung zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie die Lösung deinstallieren, können Sie aufgefordert werden, eine andere Software zu aktivieren. Die AVG empfiehlt dringend, diese andere Software umgehend nach der Deinstallation der Lösung wie aufgefordert zu aktivieren. Einige Drittanwendungen, wie z. B. andere Virenschutzprodukte, können dazu führen, dass Lösungen nicht installiert werden können oder nicht richtig funktionieren. Wenn Sie die Warnungen, die während der Installation der Lösung angezeigt werden, ignorieren, kann es vorkommen, dass die Lösungen nicht richtig funktionieren, und ungeachtet anders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung lehnt AVG dann sämtliche Gewährleistungen und Verantwortung in Bezug auf diese Lösungen ab. Ferner unterstützt AVG keine Drittanwendungen, die eine Deinstallation unserer Lösungen ermöglichen, da sie weitere Probleme für den Endbenutzer verursachen können. Falls Sie beschließen, Deinstallationsprogramme von Drittanbietern zu verwenden, lehnt AVG ungeachtet anders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung sämtliche Gewährleistungen und Verantwortung in Bezug auf diese Lösungen ab.

      • 2.5.1 Kommentare von Benutzern. AVG begrüßt Ihre Kommentare zu Lösungen, einschließlich Hinweisen zu fehlgeschlagenen Funktionen, Fehlern oder Funktionsstörungen und Empfehlungen für zusätzliche oder andere Eigenschaften und Funktionen. Bitte verwenden Sie für Ihre Kommentare und Empfehlungen das Formular unter https://www.avg.com/feedback-entry. AVG ist nicht verpflichtet, auf Kommentare oder Empfehlungen zu antworten oder zu reagieren, und die Aufforderung zu Kommentaren stellt keine Haftungsanerkenntnis oder Produktfehlerhaftigkeit in Bezug auf die Lösung dar. Hingegen erteilen Sie AVG im Rahmen all Ihrer Rechte an geistigem Eigentum ein unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares, voll einbezahltes, gebührenfreies, weltweites Recht und die Genehmigung, Ihre Kommentare und Empfehlungen in Bezug auf Lösungen oder andere Produkte und Dienstleistungen verwenden, kopieren, aufzeichnen, verbreiten, reproduzieren, weitergeben, verkaufen, weiterverkaufen, (auf mehreren Ebenen) unterlizenzieren, abändern, auslegen, öffentlich vorführen, übertragen, verlegen, aussenden, übersetzen, ableiten oder auf sonstige Weise verwerten zu können.
    • 2.6  Benutzerinhalte. Einige Lösungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Inhalte, die Sie entwickelt oder von anderen Quellen erhalten haben („Benutzerinhalte“), zu veröffentlichen oder zu teilen. Vorbehaltlich der Rechte, Lizenzen oder anderer Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der entsprechenden Rechte anderer auf Benutzerinhalte, die Sie verwenden oder ändern können, behalten Sie all Ihre bisherigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Benutzerinhalte nach geltendem Recht. Sie erteilen AVG ein nicht exklusives, uneingeschränktes, bedingungsloses, unbegrenztes, weltweites, unwiderrufliches, unbefristetes und gebührenfreies Recht und die Genehmigung, all Ihre Benutzerinhalte (und abgeleiteten Werke) oder einen Teil davon verwenden, kopieren, aufzeichnen, verbreiten, reproduzieren, weitergeben, verkaufen, weiterverkaufen, (auf mehreren Ebenen) unterlizenzieren, abändern, auslegen, öffentlich vorführen, übertragen, verlegen, aussenden, übersetzen, abgeleitete Werke schaffen oder auf sonstige Weise verwerten zu können, für den alleinigen Zweck, Ihnen die Lösungen gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Benutzerinhalte veröffentlichen oder freigeben, erklären und gewährleisten Sie, dass Sie in dem Land, in dem Sie ihren Sitz haben, mindestens volljährig oder ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vormund sind oder alle nötigen Zustimmungen des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds eines Minderjährigen haben, der in Benutzerinhalten, die Sie übermitteln, abgebildet ist oder zu diesen beigetragen hat, und dass Sie bezüglich der Benutzerinhalte, a) der einzige Autor und Inhaber des geistigen Eigentums und anderer Rechte an den Benutzerinhalten sind oder gesetzlich begründete Rechte haben, die Benutzerinhalte zu übermitteln und AVG das Recht zu erteilen, die Benutzerinhalte zu verwenden, wie in diesem Abschnitt beschrieben, ohne dass AVG dazu verpflichtet wäre, die Inhalte von Dritten zu erwerben, und ohne dass damit für AVG irgendeine Verpflichtung oder Haftung entsteht, b) dass die Benutzerinhalte korrekt sind, c) dass die Benutzerinhalte gegen kein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht Dritter verstoßen, was die im Rahmen dieser Vereinbarung gestattete Nutzung durch die AVG betrifft, und d) dass die Benutzerinhalte nicht gegen diese Vereinbarung verstoßen und niemanden schädigen können.

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  • 3. ABO-VERLÄNGERUNG, ABO-KÜNDIGUNG

    Soweit Sie Ihre Lizenz im Rahmen einer unterzeichneten, schriftlichen Vereinbarung direkt von AVG oder bei einem Geschäftspartner von AVG erworben haben, den Sie direkt für Ihre Lösung bezahlen, sind Sie von dieser Bestimmung möglicherweise nicht betroffen. Informationen zu den Laufzeiten und Verlängerungen des Abonnements sind der schriftlichen Vereinbarung zu entnehmen.

    • 3.1 Abo-Verlängerung. Nach dem Ende der Laufzeit des Abonnements kann sich Ihr Vertrag jeweils um eine bestimmte Dauer (jeweils eine „Lizenzverlängerung“) verlängern, die in Abschnitt 3.1 angegeben ist.

      • 3.1.1 Automatische Verlängerung. Falls sich nach den Geltenden Bedingungen für eine bestimmte Lösung die Laufzeit des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat, ein weiteres Jahr oder eine ähnliche Folgezeit verlängert, kann AVG Ihnen eine Benachrichtigung mit Anweisungen dazu übermitteln, wie Sie Ihr Abo am Ende der aktuellen Laufzeit kündigen und bei Kündigungsanfragen innerhalb von 30 Tagen nach Beginn einer neuen Laufzeit des Abonnements eine Erstattung anfordern können. Sie können Ihr Abo am Ende der Laufzeit kündigen, indem Sie den Anweisungen in der Benachrichtigung folgen. Sie können Ihr Abonnement auch während der Laufzeit jederzeit unter https://myaccount.avg.com/my-account-login abbestellen. Wenn Sie Ihr Abonnement abbestellen, fallen keine weitere Kosten an. Aktuelle Zahlungen werden jedoch nicht rückwirkend erstattet. Sie haben dann bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements Zugriff auf bezahlte Lösungen. Wenn Sie das Abonnement nicht abbestellen, belastet AVG Ihre Kredit- oder Debitkarte innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Ablauf des Abonnements mit der Verlängerungsgebühr (die höher als der ursprünglich bezahlte Preis sein kann). Nach Eingang der Zahlung verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um den vereinbarten Zeitraum.
      • 3.1.2 Manuelle Verlängerung. Wenn sich die Laufzeit des Abonnements nach den Geltenden Bedingungen nicht automatisch verlängert, kann AVG Sie ggf. vor Ende der Laufzeit des Abonnements informieren, dass das Abonnement bald abläuft, und Ihnen die Möglichkeit anbieten, das Abonnement zu dem aktuellen Preis bei AVG zu verlängern, wobei der Preis über dem ursprünglich bezahlten Preis liegen kann. Sie können das Angebot annehmen, indem Sie den Anweisungen in der Benachrichtigung folgen. In dem Falle verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um den gewählten Zeitraum.
    • 3.2 Erstattungen. Für die meisten Lösungen bietet AVG eine 30-tägige Geld-Zurück-Garantie. Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung eines Produkts eine Rückerstattung erhalten, indem Sie den Anweisungen in diesem Abschnitt folgen.

      • 3.2.1 Rückerstattung für Mobile Lösungen. Der schnellste Weg, eine Zahlungserstattung für eine Mobile Lösung zu erhalten, besteht darin, dem Prozess folgen, der in dem Mobile App Store eingerichtet ist, bei dem Sie Ihre Lösung gekauft haben. Falls der Mobile App Store Ihrem Erstattungsantrag nicht stattgibt, doch die 30-Tages-Frist nach dem ursprünglichen Erwerb noch nicht abgelaufen ist, können Sie Ihre Mobile Lösung gegen Rückerstattung aller bezahlten Beträge zurückgeben, indem Sie den Anweisungen unter https://www.avg.com/billing folgen.
      • 3.2.2 Andere Lösungen. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, können Sie jede gekaufte Lösung, bei der es sich um keine Mobile Lösung handelt, zurückgeben, indem Sie den Anweisungen unter https://www.avg.com/billing folgen.
    • 3.3 Zahlungsinformationen. Um sicherzustellen, dass Sie eine Lösung ununterbrochen nutzen können, kann AVG an Programmen zur regelmäßigen Abrechnung oder Dienstleistungen zur Kontoaktualisierung teilnehmen. Wenn sich die Laufzeit des Abonnements automatisch verlängert und AVG Ihre Kredit- oder Debitkarte, die AVG als Ihre Karte gespeichert hat, nicht belasten kann, kann AVG nach eigenem Ermessen eine aktualisierte Kartennummer, ein Ablaufdatum oder andere aktualisierte Zahlungsinformationen von Ihrer Bank oder von einer anderen Quelle einholen, oder kann Ihr Kartenherausgeber Ihre Karte automatisch belasten, ohne AVG oder Sie darüber in Kenntnis zu setzen.

    • 3.4 Kündigung. Neben anderen Rechten aufgrund von Gesetz oder Billigkeit oder sonstigen Rechten kann AVG Ihre Lizenz für eine oder alle Lösungen ohne Haftungsverpflichtung kündigen, und zwar entweder i) ordentlich mit einer Frist von (5) Tagen, sofern Ihnen AVG für die bezahlten Lösungen nach eigenem Ermessen entweder a) die von Ihnen bezahlten Gebühren anteilig für die betreffende Laufzeit zurückerstattet oder b) eine Lizenz für ein im Wesentlichen gleiches Produkt für die restliche Laufzeit des Abonnements erteilt oder ii) mit Grund jederzeit ohne Vorankündigung, wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen. Um Zweifel auszuschließen, hat AVG bei Kostenlosen Lösungen und Beta-Lösungen Ihnen gegenüber keine weitere Verpflichtung, außer Sie fünf (5) Tage vorher über die Kündigung gemäß diesem Abschnitt zu informieren, und ist nicht verpflichtet, Sie über die Kündigung zu informieren, wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen.

    • 3.5 Auswirkungen der Kündigung. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Abonnements für eine relevante Lösung oder nach Beendigung der Laufzeit des Abonnements für eine relevante Lösung oder dieser Vereinbarung dürfen Sie die relevanten Lösungen nicht mehr verwenden, braucht AVG Ihnen keine Aktualisierungen mehr zur Verfügung zu stellen und kann die relevante Lösung deaktiviert werden. Die Abschnitte 1, 2.5.1, 2.6, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 behalten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit.

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  • 4. MATERIAL VON DRITTANBIETERN; GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DRITTANBIETERN

    AVG kann direkt oder über eine Lösung Links präsentieren oder im Namen von Drittanbietern Material anbieten, von denen alle der Kontrolle von Drittanbietern unterliegen und die meisten den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters unterliegen. Lesen Sie diese Bedingungen vor der Annahme sorgfältig durch. AVG ist für die Inhalte und Funktionen des Materials von Drittanbietern nicht verantwortlich, gewährleistet oder unterstützt dies nicht und übernimmt gegenüber Ihnen oder dem Drittanbieter keine Haftung für Material der Drittanbieter. Der Zugriff auf oder das Herunterladen oder die Nutzung des Materials von Drittanbietern erfolgt auf eigene Gefahr.
     

  • 5. EIGENTUM

    • 5.1 AVG behält sich alle Rechte an den Lösungen vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich angegeben sind. Alle Urheberrechte, Marken und sonstigen denkbaren geistigen Eigentumsrechte in der und in Bezug auf eine Lösung (einschließlich u. a. Malware-Signaturen und andere Dateien, Abbildungen, die in der Lösung in Erscheinung treten, und Bildschirmdarstellungen sowie die gesamte Dokumentation zu der Lösung) sind Eigentum von AVG bzw. ihrer Lizenzgeber und durch das US-amerikanische und ausländische Urheberrecht, internationale Abkommen und andere geltende Gesetze geschützt. Jede Kopie einer Lösung, zu deren Erstellung Sie nach dieser Vereinbarung berechtigt sind, muss den gesamten Copyright-Vermerk und alle anderen Vermerke aufweisen, die auf der Originalkopie der Lösung vorhanden sind.

    • 5.2 Alle Markennamen, Markenzeichen, Dienstleistungszeichen, Logos, Domänennamen und charakteristischen Firmenzeichen, die zusammen mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern, einschließlich Material von Drittanbietern, die auf der oder durch eine Lösung zur Verfügung stehen, verwendet werden oder sich darauf beziehen, sind Eigentum der Drittanbieter oder ihrer jeweiligen Lizenzgeber.

 
  • 6. GEWÄHRLEISTUNG

    • 6.1 Allgemeines. Abgesehen von den Bestimmungen in Abschnitt 6.2 versichert AVG in Bezug auf jede Lösung, dass zum Zeitpunkt der Lieferung bis dreißig (30) Tage danach i) der Datenträger (soweit vorhanden), auf dem die Lösung geliefert wurde, frei von Sachmängeln ist und ii) die Lösung entsprechend Abschnitt 6.3 der Beschreibung (soweit vorhanden) entspricht, die in den Geltenden Bedingungen und/oder Technischen Spezifikationen angegeben ist. Die vorstehende Gewährleistung gilt nur für die Lösung in ihrem ursprünglich gelieferten Zustand und nicht für Aktualisierungen oder Defekte, die durch die Kombination, den Betrieb oder die Verwendung der Lösung mit Software, Hardware oder anderen Materialien, die nicht von AVG bereitgestellt wurden, oder durch Geräte, Software oder andere Materialien, die den in den Technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen von AVG nicht entsprechen, verursacht wurden. Ihr alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel bei Verletzung der Gewährleistung in diesem Abschnitt 6.1 ist der Austausch des mangelhaften Datenträgers oder der mangelhaften Lösung oder, als Option seitens AVG, die Rückgabe der Lösung gegen Rückerstattung des gesamten Betrags. Um Ihre Rechte im Rahmen dieses Abschnitts 6.1 geltend zu machen, müssen Sie alle Kopien der Lösung, die Sie ggf. erstellt haben (einschließlich aller archivierten Kopien) deinstallieren und vernichten und den Anweisungen unter www.avg.com/billing folgen.

    • 6.2 Kostenlose Lösungen und Beta-Lösungen. FÜR KOSTENLOSE LÖSUNGEN UND BETA-LÖSUNGEN GELTEN DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 6.2 ANSTELLE DES ABSCHNITTS 6.1. ALLE KOSTENLOSEN LÖSUNGEN UND BETA-LÖSUNGEN VON AVG WERDEN „IM IST-ZUSTAND“, „MIT ALLEN MÄNGELN“ UND „JE NACH VERFÜGBARKEIT“, OHNE GEWÄHR UND OHNE UNTERSTÜTZUNG ODER ANDERE DIENSTLEISTUNGEN VON AVG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

    • 6.3 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 6.1 DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, STELLT AVG JEDE LÖSUNG „IM IST-ZUSTAND“, „MIT ALLEN MÄNGELN“ UND „JE NACH VERFÜGBARKEIT“ ZUR VERFÜGUNG, UND AVG UND IHRE ZWEIGGESELLSCHAFTEN, AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, ZULIEFERER, GROSSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, NETZBETREIBER, ÜBER WESSEN NETZ DIE LÖSUNG BEREITGESTELLT WIRD, ODER ANDERE GESCHÄFTSPARTNER UND ALLE IHRE ZWEIGGESELLSCHAFTEN, VERTRETER, VERKÄUFER, AGENTEN ODER ZULIEFERER SCHLIESSEN SÄMTLICHE GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER LÖSUNGEN, MEDIEN UND ANDERER VERTRAGSGEGENSTÄNDE, GANZ GLEICH, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND AUCH VON DRITTLIZENZGEBERN, AUS. DIES GILT U. A. AUCH FÜR JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHR ODER BEDINGUNG HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHR ODER BEDINGUNG, DASS DIE WARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST, UND JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHR ODER BEDINGUNG DER NICHTVERLETZUNG. AVG ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR, DASS DIE LÖSUNGEN STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN ODER AUF JEDEM GERÄT ODER MIT EINER BESTIMMTEN KONFIGURATION DER HARDWARE BZW. SOFTWARE EINWANDFREI FUNKTIONIEREN ODER EINEN UMFASSENDEN SCHUTZ DER INTEGRITÄT VON AUSGEWÄHLTEN DATEN, INFORMATIONEN ODER INHALTEN, DIE MITTELS INTERNET GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN WERDEN, BIETEN. Einige Rechtssysteme gestatten keine Beschränkungen bestimmter Gewährleistungen, so dass obige Beschränkungen für Sie möglicherweise nicht zutreffend sind. Unter Umständen haben Sie andere Rechte, die je vom jeweiligen Rechtssystem abhängen.

    • 6.4 Gefahrenbereiche. Die Lösungen sind weder für den Einsatz in Gefahrenbereichen bestimmt oder lizenziert, so zum Beispiel nicht für den Betrieb von Atomanlagen, Flugnavigationssystemen, Kommunikationssystemen an Bord von Flugzeugen, Flugsicherung, lebenserhaltenden Systemen oder Waffensystemen, noch für den Einsatz in anderen Umgebungen, in denen Ausfälle oder Funktionsstörungen einer Lösung zu Körperverletzung oder Tod führen können. Unbeschadet der Bestimmungen von Abschnitt 6.2. und 6.3. dieser Vereinbarung schließen AVG und ihre Lizenzgeber hiermit jede ausdrückliche und stillschweigende Gewährleistung für die Eignung für solche Zwecke oder Verwendungen aus.

 
  • 7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

    IN NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEM UMFANG LEHNEN AVG UND IHRE ZWEIGGESELLSCHAFTEN, AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, ZULIEFERER, GROSSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, NETZBETREIBER, ÜBER DEREN NETZ DIE LÖSUNG BEREITGESTELLT WIRD, ODER ANDERE GESCHÄFTSPARTNER IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER JEDE HAFTUNG AB FÜR INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DER RECHTSGRUNDLAGE, ODER FÜR (DIREKTE ODER INDIREKTE) SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN GEWINNEN ODER EINNAHMEN, AUS VERLUSTEN DES DATENSCHUTZES, AUS VERLUSTEN DER LÖSUNG, EINSCHLIESSLICH DER LÖSUNG, VERWENDBARKEIT DES GERÄTES ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWARE ODER -LEISTUNGEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER SONSTIGE FINANZIELLE VERLUSTE AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG ODER DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN LÖSUNG, SELBST WENN AVG AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. AVG HAFTET NICHT FÜR DEN UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF BZW. DIE BESCHÄDIGUNG, LÖSCHUNG, DEN DIEBSTAHL, DIE ZERSTÖRUNG, VERÄNDERUNG, UNBEABSICHTIGTE OFFENLEGUNG ODER DEN VERLUST VON DATEN, INFORMATIONEN ODER INHALTEN, DIE VON ODER IN VERBINDUNG MIT EINER LÖSUNG ÜBERTRAGEN, EMPFANGEN ODER GESPEICHERT WERDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DER SCHADENERSATZ VON AVG BEZÜGLICH IRGENDEINER LÖSUNG DIE GERINGERE VON BEIDEN SUMMEN: I) DIE GEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE LÖSUNG BEZAHLT HABEN ODER BEZAHLEN MÜSSEN, UND II) DEN VON DER AVG EMPFOHLENEN VERKAUFSPREIS DER LÖSUNG AN DEM TAG, AN DEM SIE DIESE ERHALTEN HABEN (ODER US$ 5.00 FÜR KOSTENLOSE ODER BETA-LÖSUNGEN UND US$ 1.0 FÜR KOSTENLOSE ODER BETA MOBILE LÖSUNGEN). DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH, WENN DER WESENTLICHE ZWECK EINER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VERFEHLT IST.
 
  • 8. SCHADENERSATZ

    SIE HABEN AVG UND DEREN ZWEIGGESELLSCHAFTEN, AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, ZULIEFERER, GROSSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER UND ANDERE GESCHÄFTSPARTNER UND DEREN VERWALTUNGSMITGLIEDER, FUNKTIONSTRÄGER, ANGESTELLTE UND VERTRETER FÜR JEGLICHE VERLUSTE, AUFWENDUNGEN, SCHÄDEN UND KOSTEN FREIZUSTELLEN, ZU VERTEIDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, EINSCHLIESSLICH VERTRETBARER RECHTSANWALTSGEBÜHREN, DIE DURCH EINEN VERSTOSS GEGEN DIESE VEREINBARUNG IHRERSEITS ENTSTEHEN, UNTER ANDEREM DURCH VERLETZUNG ODER ANGEBLICHE VERLETZUNG IHRER ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, VERPFLICHTUNGEN UND ERKLÄRUNGEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG. AVG BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, NACH ALLEINIGEM ERMESSEN, DIE ALLEINIGE VERTEIDIGUNG UND KONTROLLE ÜBER EINE ANGELEGENHEIT ZU ÜBERNEHMEN, DIE DER ENTSCHÄDIGUNG DURCH SIE UNTERLIEGT, WOBEI SIE IN DEM FALL ZUR GELTENDMACHUNG DER VERFÜGBAREN RECHTSMMITTEL ZUR VERTEIDIGUNG VOLL UND GANZ MIT AVG ZUSAMMENZUARBEITEN HABEN.
     

  • 9. PRIVATSPHÄRE UND SICHERHEIT

    • 9.1 Allgemeines. Die Erfassung und Verwendung Personenbezogener Informationen von Ihren Geräten durch AVG ist in der Datenschutzrichtlinie von AVG beschrieben (und eingeschränkt).

    • 9.2 Registrierungsinformationen. Um eine Lösung zu aktivieren, kann es erforderlich sein, dass Sie sich selbst oder über Dritte, die Sie dazu berechtigt haben, über das Internet oder telefonisch bei AVG registrieren. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Lizenz und die Bereitstellung der Dienstleistungen ist, dass Sie versichern, dass die Registrierungsinformationen, die Sie oder berechtigte Dritte AVG gegenüber angeben (insbesondere Ihre E-Mail-Adresse), zum Zeitpunkt der Registrierung richtig und vollständig sind und dass, UNGEACHTET DER BESTIMMUNGEN DER DATENSCHUTZRICHTLINIE VON AVG, SIE FÜR DIE DAUER DER VEREINBARUNG UND EIN JAHR DANACH (ODER SO LANGE, WIE NACH GELTENDEM RECHT GESTATTET), DAMIT EINVERSTANDEN SIND, DASS i) AVG IHRE KONTAKTDATEN AN IHRE ZWEIGGESELLSCHAFTEN, AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, ZULIEFERER, GROSSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER UND ANDERE GESCHÄFTSPARTNER WEITERGIBT UND DASS ii) AVG, IHRE ZWEIGGESELLSCHAFTEN, AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, ZULIEFERER, GROSSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER UND ANDERE GESCHÄFTSPARTNER DIESE KONTAKTDATEN NUTZEN, UM IHNEN INFORMATIONEN ZU SENDEN, DIE FÜR SIE RELEVANT SEIN KÖNNEN, EINSCHLIESSLICH ANGEBOTEN ZU SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN UND ANDEREN PRODUKTE. Weitere Einzelheiten zur Registrierung von Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzrichtlinie. Sie können Ihre Einstellungen für CloudCare unter www.cloudcare.avg.com/ und die für andere Lösungen über Ihre Kontoseite verwalten.

 
  • 10. NUTZUNGSÜBERWACHUNG / EINHALTUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

    AVG KANN DIE NUTZUNG DER LÖSUNG ÜBERWACHEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ENTSPRICHT. SOLLTE AVG FESTSTELLEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG VERLETZT HABEN, HAT AVG NEBEN ANDEREN RECHTEN AUFGRUND VON GESETZ ODER BILLIGKEIT DAS RECHT, IHRE RECHTE GEMÄSS ABSCHNITT 3 UND 8 DIESER VEREINBARUNG GELTEND ZU MACHEN.
     

  • 11. VERSCHIEDENES

    • 11.1 Benachrichtigungen. AVG kann Ihnen eine Benachrichtigung jederzeit per E-Mail, Popup-Fenster, Dialogfenster oder auf anderen Wegen senden, auch wenn Sie die Benachrichtigung dann möglicherweise erst beim Starten der Lösung erhalten. All diese Benachrichtigungen gelten an dem Tag als zugestellt, an dem AVG sie über eine Lösung zur Verfügung stellt, ganz gleich, wann Sie sie tatsächlich erhalten.

    • 11.2 Rechtswahl. Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Vereinbarung und aller außervertraglichen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware, mit Ausnahme der Regelungen zu Gesetzeskonflikten.
    • 11.3 Verbindliche Schiedsvereinbarung und Verzicht auf Sammelklage.

      • 11.3.1 Diese Verbindliche Schiedsvereinbarung und der Verzicht auf Sammelklage gelten für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und AVG und/oder deren Zweiggesellschaften, die durch die Lösung oder diese Vereinbarung entstehen oder damit verbunden sind. Als „Streitigkeit“ gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung jeder Streitfall, jede Klage oder andere Meinungsverschiedenheiten ungeachtet der Ursache der erhobenen Klage(n) (einschließlich u. a. Forderungen wegen Vertragsbruch, Betrug und Verstoß gegen Statuten oder Regelungen). Der vorstehenden Definition von „Streitigkeit“ wird die weiteste Bedeutung beigemessen, die gesetzlich zulässig ist.
      • 11.3.2 Bei einer Streitigkeit haben Sie AVG eine Benachrichtigung zu der Streitfrage zu übermitteln, aus der der Name, die Adresse und die Kontaktinformationen der Partei, die die Benachrichtigung erstellt hat, sowie der Ausgangssachverhalt und die Forderung schriftlich hervorgehen. Sie haben AVG die Benachrichtigung zu der Streitigkeit per E-Mail an legalnotice@avg.com zu senden (mit dem Betreff: Abschnitt 11.3 Benachrichtigung über Streitigkeit gemäß Endbenutzer-Lizenzvereinbarung).
      • 11.3.3 Falls es Ihnen oder AVG nicht gelingt, die Streitigkeit auf informeller Verhandlungsebene zu lösen, werden alle anderen Versuche, die Streitigkeit beizulegen, ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren nach dem amerikanischen Federal Arbitration Act („FAA“) 9 U.S.C. § 1 ff. geregelt. Sie verzichten auf das Recht, die Streitigkeiten einem Richter oder Schöffen gerichtlich vorzuführen (oder als Partei oder Mitglied einer Sammelklägergruppe an einem Prozess teilzunehmen). Stattdessen werden alle Streitigkeiten vor einem neutralen Richter am Schiedsgericht verhandelt, dessen Entscheidung verbindlich ist, mit Ausnahme des eingeschränkten Rechts auf Berufung gemäß FAA. Jedes für die Parteien zuständige Gericht kann einen Schiedsspruch durchsetzen.
      • 11.3.4 Jedes Verfahren, bei dem eine Streitigkeit geschlichtet oder gerichtlich geregelt werden soll, wird ausschließlich für den Einzelfall geführt. Sie leiten keine Sammelklagen, Privatklagen oder andere Verfahren in Bezug auf Streitigkeiten ein, bei denen eine der Parteien als Kläger auftritt oder einen Kläger vertritt. Kein Schieds- oder anderes Verfahren wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung aller an sämtlichen betroffenen Schieds- oder anderen Verfahren beteiligten Parteien mit einem anderen Verfahren kombiniert.
      • 11.3.5 Alle Schiedsverfahren werden von der Amerikanischen Schiedsgerichtsvereinigung (American Arbitration Association, „AAA“) geführt. Wenn Sie dieser Vereinbarung als Verbraucher zugestimmt haben, (A) unterliegen die Verfahren den zusätzlichen Verfahren für verbraucherbezogene Streitfälle (Supplementary Procedures for Consumer Related Disputes) der AAA vom 15. September 2005 sowie den damit verbundenen Schiedsverfahrenskosten (einschließlich AAA-Verwaltungsgebühren) vom 1. März 2013 (zusammenfassend „Verbraucher-Verfahren“ genannt), (B) zahlt AVG die Verbraucherkosten, die in Abschnitt (i) von „Costs of Arbitration (Including AAA Administrative Fees)“ (Schiedsverfahrenskosten (einschließlich AAA-Verwaltungsgebühren)) vom 1. März 2013 festgelegt sind, und (C) stimmt AVG der Übernahme weiterer Kosten nicht zu. Wenn Sie Geschäftskunde sind, unterliegen die Verfahren den kommerziellen Schiedsregeln (Commercial Arbitration Rules) der AAA („Kommerzielle Verfahren“). Die Verbraucher-Verfahren oder kommerziellen Verfahren (jeweils „Verfahren“ genannt) werden auf entsprechende Streitigkeiten zwischen den Parteien angewandt, wobei Sie keine anderen Rechtsmittel einsetzen. Sie können das Schiedsverfahren nur in dem Land oder entsprechenden politischen Rechtsbezirk einleiten, in denen Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern zwischen Ihnen und uns nichts anderes vereinbart wird, werden Schiedsverfahren per Konferenzschaltung abgewickelt. Solche Schiedsverfahren fallen unter die Gesetzgebung des Bundesstaates Delaware.
      • 11.3.6 Wenn sich diese Bestimmung für die gesamte oder einen Teil der Streitigkeit als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweist, ist Abschnitt 11.3 für diese Teile nicht maßgebend. Stattdessen und nur unter diesen Umständen werden diese Teile abgetrennt und unter Vorbehalt aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung dem Gericht vorgelegt; in diesem Fall gilt für all diese Gerichtsverfahren die ausschließliche Rechtssprechung und Gerichtsbarkeit der Landes- und Bundesgerichte im US-Bundesstaat Delaware. Für die Zwecke der Gerichtsverfahren stimmen Sie der Gerichtshoheit dieser Gerichte über Sie zu, stellen sie nicht in Frage, verzichten auf Einreden aufgrund von Unzuständigkeit oder „Forum non nonveniens“ und streben keine Verlegung in ein anderes Gebiet oder eine andere Zuständigkeit an.
    • 11.4 Auslegung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung. Die Verwendung eines Genus beinhaltet alle Genera. Die Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl und umgekehrt. Soweit ein Wort oder Ausdruck definiert ist, haben seine anderen grammatikalischen Formen eine entsprechende Bedeutung.

    • 11.5 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar angesehen wird, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft.

    • 11.6 Unmöglichkeit. AVG haftet nicht für nicht erbrachte oder verspätete Leistungen, die ganz oder teilweise auf Gründe zurückzuführen sind, auf die sie normalerweise keine Einfluss hat, unter anderem bei Netzausfällen, Übertragungsstörungen, Telefonnetzstörungen, Telefonanlagestörungen, Streiks oder anderen Arbeitsunterbrechungen (unter anderem Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf AVG und ihre Zweiggesellschaften, Agenten, Lizenzgeber, Vertreter, Zulieferer, Großhändler, Wiederverkäufer und andere Geschäftspartner), Krieg und Terroranschläge, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, Natur- oder anderen Katastrophen und bei höherer Gewalt.

    • 11.7 Verzicht. Wenn eine Partei nicht darauf besteht, dass die Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung streng erfüllt werden, gilt dies nicht als Verzicht auf die zukünftige Erfüllung dieser Vereinbarung und bleiben die Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Der Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung bedarf, damit er rechtsgültig ist, einer entsprechenden schriftlichen Verzichterklärung mit Unterschrift der Partei, ganz gleich, zu welchem Zweck. Der Verzicht einer Partei auf Geltendmachung ihrer Rechte bei Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt nicht als permanenter Verzicht im Hinblick auf diese oder alle anderen Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung.

    • 11.8 Abtretung. Das Abtreten Ihrer Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von AVG. AVG kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen auch ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung jederzeit abtreten.

    • 11.9 Auslegung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf gilt nicht für diese Vereinbarung, und seine Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer Unklarheit oder Frage zum Inhalt oder zur Auslegung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder in einer anderen Weise gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung so, als wären sie gemeinsam von den Parteien verfasst worden, und die Urheberschaft jeder Bestimmung dieser Vereinbarung darf nicht zu Vermutungen oder Beweislast zu Gunsten oder Ungunsten einer der Parteien führen.

    • 11.10 US- Regierungslizenz. Jede Lösung für die US-Regierung wird mit den kommerziellen Lizenzrechten und -beschränkungen, die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung beschrieben sind, zur Verfügung gestellt. AVG behält sich alle unveröffentlichten Rechte gemäß den Urheberrechten der Vereinigten Staaten vor.

    • 11.11 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich der Geltenden Bedingungen, Technischen Spezifikationen, Datenschutzrichtlinien und anderer Dokumente, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen und Erklärungen oder Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

    • 11.12 Ausfuhrkontrollen. Sie haben sowohl alle geltenden US-amerikanischen und internationalen Gesetze zur Ausfuhr und Wiederausfuhr der Lösungen einschließlich der US-amerikanischen Exportvorschriften (US Export Administration Regulations) einzuhalten als auch die von der US-amerikanischen und anderen Regierungen ausgegebenen Beschränkungen in Bezug auf Endbenutzer, Endnutzung und Zielort. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorhergehenden i) erklären Sie, dass Sie in keiner Ausschlussliste (Denied Person List, Unverified List, Entity List, Specially Designated Nationals List, Debarred List) und in keinem Verzeichnis aufgeführt sind, die/das von der US-Regierung veröffentlicht wurde, ii) dürfen Sie die Lösung weder verwenden noch in die Gebiete und Zielorte oder an die Firmen oder Personen ausführen oder wiederausführen, wenn Sie dadurch gegen US- und EU-Embargos oder Handelssanktionen verstoßen, was u. a. folgende Länder einschließt: Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien.

    • 11.13 Keine Begünstigung Dritter. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich zu Ihren Gunsten und zu Gunsten der AVG und/oder deren Zweiggesellschaften und deren Agenten, Lizenzgeber, Vertreter, Zulieferer, Großhändler, Wiederverkäufer und anderer Geschäftspartner. Abgesehen von den Bestimmungen in Abschnitt 12.5.3 b) vi) kann eine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, keinen Klagegrund gemäß dieser Vereinbarung als begünstigte Dritte geltend machen.

    • 11.14 Sprache. Das Original dieses Vertrags wurde in englischer Sprache verfasst. Auch wenn AVG eine oder mehrere Übersetzungen zur Verfügung stellt, gilt bei Konflikten oder Abweichungen die englische Version.

    • 11.15 Internetverbindung. Bestimmte Lösungen erfordern, damit sie funktionieren, eine aktive und stabile Internetverbindung. Sie haben daher sicherzustellen, dass Sie stets über eine aktive und stabile Internetverbindung verfügen.

    • 11.16 Produktnamen. AVG behält sich das Recht vor, den Namen ihrer Lösungen nach alleinigem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern.

    • 11.17 Kontaktdaten. AVG kann kontaktiert werden:

      • 11.17.1. Für CloudCare oder Managed Workplace nach den Anweisungen unter www.avg.com/support und
      • 11.17.2. Für alle anderen Lösungen zu Händen: Customer Care Manager, https://static2.avg.com/10004018/web/c/o AVG Technologies, Holandská 4, 639 00 Brünn, Tschechische Republik, +1 (844) 276-2915 (gebührenfrei in den USA; internationale Gebühren außerhalb der USA), +1 (828) 459-5436 (in den USA können lokale oder Ferngesprächsgebühren anfallen; außerhalb der USA gelten internationale Gebühren) und avg-support@avg.com für Fragen, Beschwerden oder Forderungen.
 
  • 12. BESONDERE BEDINGUNGEN

    Für bestimmte Lösungen gelten die folgenden Besonderen Bedingungen. Bei Nichtübereinstimmung zwischen den Besonderen Bedingungen und dem Rest der Vereinbarung hinsichtlich der jeweiligen Lösungen gelten diese besonderen Bedingungen.

      • 12.1. AVG Security Toolbar und SafeGuard Toolbar. Dieser Abschnitt 12.1 gilt für Lösungen mit den Bezeichnungen AVG Security Toolbar, AVG SafeGuard Toolbar sowie andere AVG Internetbrowser, Navigatoren und Add-ons (jeweils „Toolbar“ genannt). INDEM SIE DIE TOOLBAR INSTALLIEREN, BESTÄTIGEN SIE UND SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE TOOLBAR NACH DER INSTALLATION DURCH DIE EINSTELLUNGEN IHRER BROWSER-STARTSEITE, DER „DNS-ERROR-SEITE“ UND DER „ERROR-404-SEITE“ ODER DURCH EINE ANDERE FUNKTION IHRES GERÄTS MODIFIZIERT WIRD. FERNER KANN DIE TOOLBAR NACH DER INSTALLATION BESTIMMTE GRUNDSÄTZLICHE GEBRAUCHSINFORMATIONEN AN DIE AVG, DEREN ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER ÜBERMITTELN (z. B. Informationen über den Anzahl der Installationen und den einzelnen Benutzter, IP-Adressen, Suchanfragen, Anzahl der Klicks auf der Toolbar, Anzahl der Suchanfragen der Benutzer usw.). Sie können die Toolbar deinstallieren, indem Sie den Anweisungen unter http://support.avg.com/SupportArticleView?urlname=Uninstall-AVG-Web-TuneUp folgen.

      • 12.2. Die AVG-Funktion „Do Not Track“.

        • 12.2.1. AVG kann in bestimmten Lösungen die Funktion Do Not Track (Nicht verfolgen) („DNT“) einschließen. Mit dieser Funktion können Sie bestimmte Webseiten, die Ihr Online-Verhalten verfolgen, erkennen und in Ihren Datenschutzeinstellungen festlegen, dass die Webseiten diese Verfolgungsaktivitäten blockieren sollen. Die „Do Not Track“-Funktion kann Verfolgungsseiten und Webseiten-Elemente über Ihren Wunsch, ihre Tätigkeit zu blockieren, informieren, doch diese Webseiten oder Webseiten-Elemente müssen Ihren Wünschen nicht entsprechen.
        • 12.2.2. Die betreffenden Lösungen sind standardmäßig so eingestellt, dass die „Do Not Track“-Funktion aktiviert ist, was dazu führen kann, dass Sie manche Inhalte von bestimmten Webseiten nicht sehen können. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern, indem Sie in Ihrem Internetbrowser auf das „Do Not Track“-Symbol (DNT) klicken.
        • 12.2.3. Ohne Einschränkung der Bestimmungen von Abschnitt 6 übernimmt AVG KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE „DO NOT TRACK“-FUNKTION SÄMTLICHE VERFOLGUNG DURCH WEBSEITEN ERKENNT UND BLOCKIERT. GEWISSE VERFOLGUNGEN KÖNNEN AUCH STATTFINDEN, WENN DIESE FUNKTION AKTIVIERT IST.
        • 12.2.4. „Do Not Track“ funktioniert nur in den folgenden Browsern: Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox und Google Chrome. Bei iOS und MAC OSX kann die DNT-Funktion nur in folgenden Browsern genutzt werden: AVG Family Safety Browser und AVG Safe Browser.
      • 12.3. AVG Personal Support.

        Die Bestimmungen dieses Abschnitts 12.3 gelten für die Installationshilfe, Virenhilfe und andere Dienste, die wir als Personal Support anbieten, wenn Sie über www.avg.com („Personal Support“) bestellen.

        • 12.3.1. Pflichten seitens AVG. AVG unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um Ihnen den erworbenen Personal-Support-Service zur Verfügung zu stellen. Wenn Ihr Gerät und Netzwerk den Anforderungen dieses Abschnitts 12.3 entsprechen, Sie Ihre Verantwortlichkeiten gemäß Abschnitt 12.3 erfüllen und AVG Ihnen dennoch keinen zufriedenstellende Personal-Support-Service zur Verfügung stellt, bestehen die einzige Verpflichtung seitens AVG und Ihr einziger und ausschließlicher Anspruch darin, dass AVG die Gebühr für den Personal-Support-Service erstattet. Andernfalls können die Gebühren für den Personal-Support-Service nicht erstattet werden. Ohne Einschränkung der Bestimmungen von Abschnitt 6.3 übernimmt AVG KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER PERSONAL-SUPPORT-SERVICE DIE PROBLEME, FÜR DEREN LÖSUNG SIE DEN SERVICE ERWORBEN HABEN, BESEITIGT ODER ANDERWEITIG ZUFRIEDENSTELLEND IST.
        • 12.3.2. Einschränkungen des Personal-Support-Service.
          • (a) Einlösezeitraum. (a) Einmalige Personal-Support-Serviceleistungen können nur innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Kaufdatum der besagten einmaligen Dienstleistung und (b) abonnierte Personal-Support-Serviceleistungen können nur innerhalb der Laufzeit des Personal-Support-Abonnements (jeweils „Einlösezeitraum“ genannt) genutzt werden. Ihr Recht auf Personal-Support-Leistungen endet nach Ablauf des Einlösezeitraums, es sei denn, Sie nehmen einen Zusatzkauf vor.
          • (b) Systemanforderungen. Personal Support steht nur für Geräte und Netzwerke zur Verfügung, die die Technischen Spezifikationen erfüllen. Wenn Ihr Gerät oder Netzwerk die geltenden Anforderungen nicht erfüllt, kann AVG den von Ihnen erworbenen Personal-Support-Service möglicherweise nicht bereitstellen.
          • (c) Leistungsumfang.
            • (i) Der Personal-Support-Service ist auf die Dienstleistungen beschränkt, die in der zu dem Zeitpunkt geltenden Beschreibung unter www.avg.com ausdrücklich angegeben sind. Lesen Sie sich die Beschreibung genau durch, auch wenn Sie den Personal-Support-Service bereits genutzt haben, denn AVG behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen und Funktionen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Beschreibung unter www.avg.com jederzeit zu ändern. Falls AVG bei der Bereitstellung einer Personal-Support-Leistung feststellt, dass das Problem dadurch nicht gelöst werden kann, werden wirtschaftlich vertretbare Schritte unternommen, um die Art des Problems zu beschreiben, so dass Sie die geeignete Hilfe in Anspruch nehmen können.
            • (ii) Darüber hinaus bieten Ihnen Personal-Support-Abonnements während der Laufzeit des Abonnements angemessene Unterstützung für die in den Geltenden Bedingungen beschriebenen Geräte. AVG kann Ihr Abonnement fristlos und ohne Verpflichtung, die geltenden Gebühren zu erstatten, beenden oder aussetzen, wenn AVG nach alleinigem Ermessen bestimmt, dass (A) Sie diese Vereinbarung verletzen oder den Personal-Support-Service missbrauchen, indem Sie Dienstleistungen verlangen, (1) die über die angemessenen Anforderungen im Rahmen eines abonnementbasierten Plans entsprechend den Geltenden Bedingungen hinausgehen, (2) die für ein Gerät bestimmt sind, das in den Geltenden Bedingungen nicht erwähnt ist oder (3) die sich auf Software oder Dienste gelten, die nicht ordnungsgemäß lizenziert sind oder (B) eine andere Person Ihren Personal-Support-Service zum eigenen Nutzen zu verwenden versucht.
        • 12.3.3. Ihre Pflichten.
          • (a) Vorbereitung.Bevor Sie Personal-Support-Leistungen anfordern, müssen Sie (i) bestätigen, dass Sie ausreichende Administratorrechte für die entsprechenden Geräte haben, damit AVG Software entfernen und installieren, Geräteeinstellungen ändern und die Geräte und das Netzwerk so konfigurieren kann, dass Personal-Support-Dienstleistungen implementiert werden können, (ii) die entsprechende Software auf Ihr Gerät herunterladen oder kopieren, (iii) bestätigen, dass die entsprechenden Geräte über eine Verbindung mit dem Internet verbunden sind, die die unter https://www.avg.com/technical-specifications beschriebenen Anforderungen erfüllt. Sie müssen auch ein vollständiges Backup aller Daten auf dem Gerät erstellen, da AVG KEINERLEI HAFTUNG UND VERANTWORTUNG BEZÜGLICH DES VERLUSTES, DER BESCHÄDIGUNG ODER DER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN, PROGRAMMEN, BENUTZEREINSTELLUNGEN UND ANDEREN MATERIALIEN UND FUNKTIONEN ÜBERNIMMT, DIE VON DEN DIENSTLEISTUNGEN BETROFFEN SIND, INKLUSIVE VERLUSTE ODER BESCHÄDIGUNGEN, DIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER LEICHTSINNIGKEIT SEITENS AVG VERURSACHT WERDEN.
          • (b) Support-Tool.Auf Anfrage von AVG autorisieren Sie AVG, auf Ihrem Gerät ein Softwareprogramm („Support-Tool“) zu installieren, das es AVG ermöglicht, per Fernzugriff auf Ihr Gerät zuzugreifen und es zu steuern. Das Support-Tool umfasst Software für die Zwecke dieser Vereinbarung, deren Abonnementlaufzeit nach Ablauf der betreffenden Personal-Support-Sitzung endet. AVG verwendet das Support-Tool, um komplexe Probleme zu analysieren, zu diagnostizieren und zu lösen und/oder Systemoptimierungsfunktionen auszuführen, und unternimmt wirtschaftlich vertretbaren Schritte, und das Support-Tool am Ende der Sitzung von Ihrem Gerät zu entfernen.
          • (c) Kennwörter. AVG empfiehlt dringend, dass Sie nach Ende einer Personal-Support-Sitzung alle Kennwörter ändern, die Sie AVG im Rahmen der Sitzung mitgeteilt haben.
        • 12.3.4. Privatsphäre. Dieser Abschnitt ist in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie und der Erklärung zu Cookies von AVG zu lesen.
          • (a) Bei der Beanspruchung von Personal-Support-Serviceleistungen werden folgende Informationen von Ihrem Computer erfasst und über eine Internetverbindung an AVG gesendet:
            • Die Informationen, die Sie bei der Anforderung von Personal Support auf der Online-Schnittstelle von AVG eingeben;
            • Typ und Version des Betriebssystems und Internetbrowsers Ihres Computers;
            • Die Hardware, die mit Ihrem PC verbunden ist; und
            • Die Anwendungen, Software und Tools, die auf Ihrem Computer installiert sind.
          • (b) Während einer Personal-Support-Sitzung können folgende Daten gesammelt und über eine gesicherte Internetverbindung oder von dem Computer, auf dem das Support-Tool oder die Software installiert ist, an AVG übermittelt werden:
            • Installierte Hardware und Peripheriegeräte;
            • Installiertes Betriebssystem;
            • Informationen zu installierten Programmen und aktiven Prozessen;
            • Logdatei-Informationen und Registry-Daten;
            • Browserinformationen wie Sicherheitseinstellungen und Einstellungen für temporäre Dateien;
            • Betriebssystembezogene Systeminformationen, Speicherplatz, Proxy-Einstellungen und Verzeichnislisten für das Support-Tool oder die Software;
            • Vom Support-Tool oder der Software festgelegter Sicherheitsstatus (gut/mittelmäßig/schlecht) des Computers;
            • Anzahl der gescannten Dateien, gefundenen Bedrohungen und durch das Support-Tool oder die Software behobene Bedrohungen;
            • Art der gefunden Bedrohungen;
            • Anzahl der verbleibenden Bedrohungen, die durch das Support-Tool oder die Software nicht behoben wurden; und
            • Ob eine Firewall aktiv ist;
            • Ob eine Antivirus-Software installiert ist, ausgeführt wird und auf dem aktuellen Stand ist.
          • (c) AVG verwendet die erfassten Informationen, um das aufgetretene Problem zu analysieren, zu diagnostizieren und zu lösen, und um die Funktionen der AVG-Produkte zu optimieren. Die Daten können unter Umständen an Partner von AVG in den USA oder in anderen Ländern mit weniger strengen Datenschutzgesetzen als denen in Ihrer Region (z. B. EU) weitergeleitet werden, doch AVG unternimmt die nötigen Schritte, um Ihre Daten im Falle einer Übermittlung angemessen zu schützen.
          • (d) AVG gibt die erfassten Daten weiter, wenn das Unternehmen von einem Vertreter der Strafverfolgungsbehörden dazu aufgefordert wird, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist, oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, Vorladung oder eines anderen gesetzlichen Prozesses dazu verpflichtet wird. Zur Förderung des Bewusstseins, der Erkennung und der Vorbeugung von Sicherheitsrisiken im Internet kann AVG bestimmte Daten in anonymisierter Form an Forschungseinrichtungen und andere Anbieter von Sicherheitssoftware weitergeben. AVG kann auch anonymisierte Statistiken aus diesen Daten verwenden, um Berichte über Sicherheitsrisikotrends und zur Produktverbesserung zu erstellen und zu veröffentlichen.
          • (e) AVG stellt den Personal Support möglicherweise teilweise oder ganz über Drittanbieter bereit. Hiermit erkennen Sie an, dass diese Drittanbieter über eigene Datenschutzrichtlinien verfügen, nach denen sich die Verwendung ihrer Webseiten und/oder Dienstleistungen richtet.
      • 12.4. AVG Identity Alert. Wenn Sie bei Aufforderung zur Anmeldung bei AVG Identity Alert Services auf das Feld „ANMELDEN“ oder auf eine ähnliche Schaltfläche klicken, stellen Sie AVG und ihren Zweiggesellschaften, Agenten, Lizenzgebern, Vertretern, Zulieferern, Großhändlern, Wiederverkäufern und anderen Geschäftspartnern, allen anderen Datenquellen und Datenlieferanten (nachfolgend gemeinsam „Anbieter“ genannt), bzw. TransUnion, TransUnion Interactive Inc., Experian, Experian Consumer Direct, Equifax oder anderen Kreditauskunfteien im Rahmen des Fair Credit Reporting Act (in seiner jeweils geltenden Fassung) „Schriftliche Anweisungen“ zur Verfügung, die dem Anbieter erlauben, a) von jeder Kreditauskunftei Informationen über Ihr persönliches Kreditprofil und b) andere nicht kreditbezogene Informationen einzuholen und Überwachung und Meldungen bezüglich dieser Informationen bereitzustellen. Sie berechtigen die Anbieter zum Einholen von Informationen dieser Art (sowohl kredit- als auch nicht kreditbezogene Informationen) im Zusammenhang mit AVG Identity Alert Service sowie zur Überwachung von Kreditauskünften und Bereitstellung von Meldungen bei Änderungen der Kreditprofildaten.

      • 12.5. Mobile Lösung.

        • 12.5.1. Allgemeines. Diese Vereinbarung gilt anstelle einer Endbenutzerlizenz oder anderer Bestimmungen, die Ihnen über einen Mobile App Store zur Verfügung gestellt werden.
        • 12.5.2. Von Google Play heruntergeladene Lösungen.
          • (a) Google Play Store. Google Play Store ist der Mobile App Store, der über ein Gerät und unter http://play.google.com zur Verfügung steht („Google Play Store“).
          • (b) Lizenz. Um Zweifel auszuschließen, gilt die in Abschnitt 2.1 der Vereinbarung erteilte Lizenz anstelle von Nutzungsrechten für die Lösung, die sonst durch die Standardbedingungen für aus Google Play Store heruntergeladene Anwendungen gewährt würden.
          • (c) Rückerstattungen.
            • (i) Für App-Käufe über Google Play Store. Nach dem Kauf einer Lösung über Google Play Store können Sie sich den Preis beim ersten Mal bis zu 15 Minuten nach dem Kauf automatisch zurückerstatten lassen. Nach 15 Minuten können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf eine Rückerstattung aus beliebigem Grund anfordern, indem Sie den Anweisungen unter https://www.avg.com/billing folgen.
            • (ii) Für In-App-Käufe. Über eine Mobile Lösung erfolgte In-App-Käufe können Sie nicht rückgängig machen oder eine Rückerstattung dafür verlangen. Ein mittels In-App gekauftes Abonnement können Sie kündigen, bevor es verlängert wird, und werden dann nicht erneut belastet. Für die restliche Laufzeit des Abonnements behalten Sie jedoch Zugang zu den Inhalten des bezahlten Abonnements.
        • 12.5.3. Von Apple App Store heruntergeladene Lösungen.Für Lösungen, die Sie in iTunes App Store (https://itunes.apple.com/us/genre/ios/id36?mt=8) und Mac App Store (https://itunes.apple.com/us/genre/mac/id39?mt=12) (jeweils „Apple App Store“ genannt) gekauft haben, gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
          • (a) Bei den in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen handelt es sich um nicht übertragbare Lizenzen zur Nutzung auf einem iPhone, iPod Touch oder anderen Apple-Geräten, die Sie besitzen oder kontrollieren, wie in den Nutzungsbestimmungen im Rahmen der Apple App Stores Service-Bedingungen gestattet, die Ihnen online unter http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/us/terms.html oder über anderen Seiten und Medien von Apple zur Verfügung gestellt werden.
          • (b) AVG und Sie bestätigen und vereinbaren:
            • (i) Diese Vereinbarung ist nur zwischen den Parteien und nicht mit Apple geschlossen. Für die Lösungen und deren Inhalt ist lediglich AVG und nicht Apple verantwortlich.
            • (ii) Apple hat keinerlei Verpflichtung, Wartungs- und Supportdienste bezüglich der Lösungen zu leisten.
            • (iii) Wenn die Lösung nicht der zutreffenden Beschreibung entspricht, können Sie Apple benachrichtigen und sich den Kaufpreis für die Lösung von Apple zurückerstatten lassen. Apple lehnt in nach geltendem Recht maximal zulässigem Umfang jede weitere Haftung bezüglich der Lösung ab, und zwischen Ihnen, AVG und Apple ist für alle andere Beanstandungen, Verluste, Haftungen, Entschädigungen, Kosten oder Ausgaben, die dadurch verursacht wurden, dass die Gewährleistungen nicht eingehalten wurden, allein AVG verantwortlich.
            • (iv) AVG und nicht Apple ist verantwortlich für Beanstandungen durch Sie oder Dritte in Bezug auf die Lösung oder den Besitz und/oder die Nutzung der Lösung, unter anderem für: i) Produkthaftungsansprüche, ii) Behauptungen, dass das Produkt nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und iii) Forderungen im Rahmen von Verbraucherschutz- und ähnlichen Gesetzen.
            • (v) Wenn Dritte behaupten, dass die Lösung oder Ihr Besitz und Ihre Nutzung der Lösung geistige Eigentumsrechte des Dritten verletzt, ist ausschließlich AVG und nicht Apple für die diesbezügliche Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Entlastung verantwortlich.
            • (vi) Apple und Tochtergesellschaften von Apple sind Begünstigte Dritte im Rahmen dieser Vereinbarung, d. h. wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung annehmen, hat Apple das Recht (wobei davon ausgegangen wird, dass Apple das Recht angenommen hat), auf dieser Vereinbarung basierende Ansprüche als Begünstigte Dritte gegen Sie geltend zu machen.
        • 12.5.4. Von Windows Phone Store heruntergeladene Lösungen.
          • (a) Sie können die Lösung auf bis zu fünf (5) mit Ihrem Microsoft-Konto verbundene Windows Phone-Geräte herunterladen und auf diesen verwenden, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren erhoben werden.
          • (b) Weder Microsoft noch der Hersteller Ihres Geräts übernehmen Ihnen gegenüber irgendeine Verantwortung oder Haftung für die Lösung.
          • (c) Die Lösung kann mit internetgestützten drahtlosen Diensten verbunden werden. Durch Nutzung der Lösung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Standardgeräteinformationen (unter anderem technische Informationen über Ihr Gerät, Ihr System, Ihre Anwendungssoftware und Ihre Peripheriegeräte) für internetgestützte oder drahtlose Dienste übermittelt werden. Falls für die Nutzung der Dienste andere Bedingungen vorgesehen sind, gelten diese ebenfalls.
          • (d) Sie dürfen die internetgestützten Dienste in keiner Weise nutzen, die die Dienste oder die Nutzung der Dienste oder des drahtlosen Netzwerks durch andere beeinträchtigen könnte. Sie dürfen den Dienst nicht nutzen, um zu versuchen, sich auf irgendeine Weise unerlaubten Zugriff zu den Dienstleistungen, Daten, Konten oder Netzwerken zu beschaffen.
          • (e) Keine ausdrückliche Gewährleistung. DIE IN ABSCHNITT 6.1 ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN NICHT FÜR MOBILE LÖSUNGEN, DIE AUF WINDOWS PHONE VERWENDET WERDEN. DER IN ABSCHNITT 6.3 GEREGELTE HAFTUNGSAUSSCHLUSS WIRD DURCH STREICHEN VON „SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 6.1 DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN“ GEÄNDERT.
        • 12.5.5. Von Amazon Appstore heruntergeladene Lösungen.
          • (a) Sie können zusätzliche Kopien von Lösungen auf kompatible Android-Geräte herunterladen, die mit Ihrem Amazon.com-Konto verbunden sind, das Sie für den Kauf der Lösung nach den Vorschriften und Richtlinien von Amazon für Amazon Appstore verwendet haben.
          • (b) Sie bestätigen und sind damit einverstanden, dass Amazon keine Verantwortung oder Haftung für Ihre Nutzung der Lösung oder Inhalte oder Funktionen in der Lösung übernimmt.
          • (c) Alle Verkäufe sind endgültig. Amazon akzeptiert keine Rückgabe der Lösung.
      • 12.6. AVG Online Backup Service; Data Seeding.

        Die Bestimmungen dieses Abschnitts 12.6 gelten für alle Aspekte von AVG Online Backup, einschließlich des zugehörigen Dienstes Data Seeding.

        • 12.6.1. Log-in. Der Benutzername und das Kennwort (zusammen „Anmeldung“), die Sie bei der Registrierung für AVG Online Backup wählen, bietet Ihnen und anderen Personen die Möglichkeit, Daten hoch- und herunterzuladen und den Dienst anderweitig zu nutzen. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihre Anmeldung sicher und vertraulich ist. Darüber hinaus sind Sie für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Ihrer Anmeldung stattfinden. Benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie feststellen oder befürchten, dass Dritte Ihre Anmeldedaten unbefugt nutzen oder die Sicherheit Ihres Kontos anderweitig beeinträchtigt ist. Unabhängig von einer solchen Benachrichtigung übernehmen wir unter keinen Umständen die Verantwortung für Verluste, die Ihnen aus einer unbefugten Nutzung Ihrer Anmeldedaten entstehen, ganz gleich, ob die Nutzung mit oder ohne Ihre Kenntnis erfolgt. Darüber hinaus sind Sie für Verluste und Schäden verantwortlich, die uns (oder Dritten) durch Aktivitäten auf Ihrem Konto entstehen, ganz gleich, ob diese von Ihnen autorisiert und Ihnen bekannt sind.
        • 12.6.2. Data Seeding. Durch Nutzung des Dienstes Data Seeding verpflichten Sie sich, die Anweisungen von AVG zu dem Dienst zu befolgen, inklusive (i) des Erwerbs einer Festplatte, eines USB-Laufwerks oder eines anderen geeigneten Datenträgers („Seeding-Hardware“), (ii) der Erstellung eines lokalen Backups Ihrer Daten auf dem Datenträger und des Versands der Seeding-Hardware an AVG oder ein beauftragtes Unternehmen. Sie übernehmen alle Fracht-, Versicherungs- und andere Versandkosten, die auf dem Hin- und Rückweg entstehen. Die Seeding-Hardware und Daten bleiben Ihr Eigentum, und Sie übernehmen das Risiko für den Verlust sowohl der Seeding-Hardware als auch der darin enthaltenen Daten.
        • 12.6.3. Ihr Verhalten und Ihre Pflichten.
          • (a) Sie erklären, gewährleisten und stimmen zu, dass Sie weder direkt noch indirekt: (a) Informationen bezüglich Ihrer Identität oder Absichten in Bezug auf sämtliche Aspekte von AVG Online Backup fälschen oder falsch darstellen; (b) Daten oder Materialien veröffentlichen, übertragen, verbreiten, hochladen oder erfassen, die (i) gesetzeswidrig, obszön, anstößig, sexuell explizit, abwertend, beleidigend, drohend, diskriminierend bezüglich Rasse, Religion oder Geschlecht oder anderweitig unangebracht, beleidigend oder anstößig sind; (ii) einen Virus oder anderen schädlichen Softwarecode oder Programmierungen enthalten, die den Betrieb von AVG Online Backup oder den Zugriff anderer Benutzer von AVG Online Backup beeinträchtigen können; (iii) (vollständig oder teilweise) falsch, irreführend, betrügerisch oder anderweitig unangebracht, beleidigend oder anstößig sind, inklusive (ohne Einschränkung) jeglicher Informationen, Dokumente, Kommunikationen oder Übertragungen, die die Ausführung jeglicher illegaler Aktivitäten oder jegliche Verletzung lokaler, staatlicher oder nationaler Gesetze oder gültiger Gesetze anderer Länder darstellen, bestätigen oder unterstützen, inklusive (ohne Einschränkung) Gesetze, die das geistige Eigentum, persönliche oder Datenschutzrechte von Personen oder Organisationen betreffen; (iv) Patent-, Urheber- und Markenrechte oder Betriebsgeheimnisse Dritter verletzen; (v) rechtliche, eigentumsbezogene, immaterielle, Vertraulichkeits- und Datenschutzrechte Anderer verletzen; sowie (vi) Direktwerbungen, Werbeanzeigen, Pyramidensysteme und sonstige unerwünschte Kommunikation darstellen.
          • (b) Sie dürfen die Sicherheit von AVG Online Backup oder einem Netzwerk, System, Server oder Konto Dritter nicht verletzten oder zu verletzen versuchen, einschließlich u. a. folgender Aktivitäten: (a) Zugriff auf Daten, Ordner, Informationen, Inhalte, Materialien, Server, Konten, Datenbanken usw., auf die Sie keinen Zugriff haben, (b) Verkörperung von AVG-Mitarbeitern (oder einer anderen Person oder Organisation) oder sonstige Falschdarstellungen, (c) Versuch, (i) die Schwachstellen eines Systems, Servers, Kontos oder Netzwerks zu testen oder zu scannen oder die (ii) Maßnahmen für Sicherheit, Validierung oder Authentifizierung einer der oben erwähnten Elemente zu umgehen, (d) den Zugriff auf oder die Nutzung von AVG Online Backup durch einen Benutzer, Host, Server, ein Konto oder ein Netzwerk zu manipulieren, zu stören oder zu deaktivieren, einschließlich u. a. durch Überlastung, Überflutung, Mailbombing, Denial of Service-Angriffe oder Crashing, (e) Fälschung von TCP/IP-Paketheadern oder Teile der Header-Informationen in E-Mails oder Posts, (f) Versuch, Dienste zu beanspruchen, die Ihnen nicht zustehen oder (g) Versuch, den Kontonamen oder die Identität einer anderen Person zu nutzen, ohne zuvor eine Genehmigung dieser Person einzuholen. Untersagt sind auch sämtliche Aktionen mit dem Ziel, Mess- oder Abrechnungsmethoden für AVG Online Backup für irgendwelche Benutzer zu umgehen oder zu ändern. Verletzungen dieser Richtlinien und der Sicherheit von AVG Online Backup können zivil- und strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen.
        • 12.6.4. Aussetzung des Dienstes. AVG kann AVG Online Backup oder Ihren Zugriff auf bzw. Ihre Nutzung von AVG Online Backup jederzeit aus einem beliebigen Grund (oder ohne Grund) ohne 5-Tages-Frist und ohne jegliche Haftung Ihnen oder Dritten gegenüber ganz oder teilweise aussetzen oder einstellen (vorausgesetzt, dass Ihnen bei vorübergehender Aussetzung von AVG Online Backup durch AVG ohne Grund der Zeitraum, in dem Sie ohne eigenes Verschulden keinen Zugriff auf AVG Online Backup haben, nicht berechnet wird), und wenn AVG den Dienst AVG Online Backup oder Ihre Nutzung von AVG Online Backup einstellt, wird AVG nach eigenem Ermessen entweder (a) die Gebühren anteilig für den aktuellen Abonnementzeitraum erstatten, die Sie im Zusammenhang mit dem nicht abgelaufenen Teil des AVG Online Backup Service an AVG gezahlt haben, oder (b) eine Lizenz eines im Wesentlichen gleichwertigen Produkts für die restliche Vertragsdauer erteilen.
        • 12.6.5. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen. Ohne Einschränkung der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung:
          • (a) WIRD AVG ONLINE BACKUP IN DER VORLIEGENDEN UND VERFÜGBAREN FORM OHNE GARANTIEN JEDER ART BEREITGESTELLT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEGANGENEN ÜBERNIMMT AVG KEINERLEI HAFTUNG DAFÜR, DASS AVG ONLINE BACKUP DIE GELTENDEN ANFORDERUNGEN DES SARBANES-OXLEY ACT VON 2002 (IN DER GÜLTIGEN FASSUNG), DES HEALTH INSURANCE PORTABILITY AND ACCOUNTABILITY ACT (HIPAA) (IN DER GÜLTIGEN FASSUNG), DES GRAMM-LEACH-BLILEY ACT (IN DER GÜLTIGEN FASSUNG) SOWIE ANDERER GESETZE, REGELN UND VORSCHRIFTEN ERFÜLLT.
          • (b) HAFTEN AVG ODER IHRE LIEFERANTEN IN KEINEM FALL UND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (UND UNABHÄNGIG VON DER GENANNTEN HAFTUNGSTHEORIE, OB AUFGRUND VON VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER SONSTIGEM) (AUCH WENN SIE VON SOLCHEN SCHÄDEN WISSEN ODER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN) FÜR (1) VERLUSTE VON DATEN ODER SEEDING-HARDWARE ODER (2) BESCHÄDIGUNG VON DATEN ODER SEEDING-HARDWARE.
      • 12.7. CloudCare und Managed Workplace.

        Die Bestimmungen dieses Abschnitts 12.7 sind maßgebend, wenn die Geltenden Bedingungen Sie dazu autorisieren, CloudCare oder Managed Workplace bei der Bereitstellung von Managed Services an Dritte zu verwenden.

        • 12.7.1. Zusätzliche Definitionen.

          AVG Business Service bedeutet HD Services und/oder NOC Services, je nach Kontext.

          Kunde steht für Dritte, für die Sie MSP Services bereitstellen oder bereitstellen möchten.

          HD Services steht für die Helpdesk-Dienste, die AVG oder ihre Lieferanten Ihnen zur Bereitstellung für einen oder mehrere Kunden liefert, in jedem Fall wie im AVG-Portal beschrieben und mit von AVG von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen.

          MSP-Gebiet ist die in den Geltenden Bedingungen festgelegte geografische Region.

          NOC Services bezeichnet die Dienste zur Fernüberwachung von Geräten und die Verwaltungsdienste, die AVG oder ihre Lieferanten Ihnen zur Bereitstellung für einen oder mehrere Kunden liefert, in jedem Fall wie im AVG-Portal beschrieben und mit von AVG von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen.

          Servicevereinbarung bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einem Kunden, in der unter anderem die Dienste genau beschrieben werden, die Sie dem Kunden bereitstellen.

        • 12.7.2. Lizenzvergabe. AVG erteilt Ihnen gemäß Abschnitt 2 und den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Laufzeit des Abonnements (ohne Recht auf Unterlizenzierung) für das Gebiet, in dem die Software zur Bereitstellung von MSP Services für die in den Geltenden Bedingungen festgelegte Anzahl von Kundengeräten verwendet wird.
        • 12.7.3. AVG Services. AVG stellt Ihnen nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung Dienste bereit, bei Bedarf inklusive AVG Support und AVG Business Services, die Sie Ihren Kunden im Rahmen und für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeiten zur Verfügung stellen können. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt oder von den Parteien anderweitig vereinbart, stellt AVG keine Dienste direkt an Drittparteien bereit.
        • 12.7.4. Ihre Pflichten.Sie erklären sich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung mit Folgendem einverstanden:
          • (a) Sie stellen sicher, dass die Geltenden Bedingungen ausreichend sind, um die derzeit aktuelle Verwendung der Software und Dienstleistungen sowohl durch den Kunden als auch durch Sie selbst abzudecken, und Sie bestätigen AVG auf gelegentliche Anfrage, dass Sie die Verpflichtungen dieses Abschnitts 12.7.4(a) erfüllt haben und weiterhin erfüllen werden.
          • (b) Sie verlangen, dass (i) jeder Kunde (einschließlich Sie selbst, im zutreffenden Rahmen), der Software erhält, die Bestimmungen der aktuellen Version dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung einhält und (ii) jeder Kunde, dem Sie Dienstleistungen bereitstellen, die Bestimmungen einer Servicevereinbarung einhält. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen akzeptieren Sie die Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen im Namen des Kunden nur in dem Rahmen, in dem der Kunde Sie ausdrücklich in der Servicevereinbarung oder anderweitig dazu autorisiert hat. Die Servicevereinbarung wird (i) Bestimmungen enthalten, die die Interessen von AVG mindestens in dem in Abschnitt 6, 7 und 8 dieser Vereinbarung genannten Umfang schützen und, wenn die Dienste AVG Online Backup enthalten, in Abschnitt 12.6 dieser Vereinbarung und (ii) Sie und AVG ausdrücklich dazu autorisieren, Kundendaten und -informationen bei der Bereitstellung von Diensten zu reproduzieren, zu übertragen, zu speichern und zu verarbeiten.
          • (c) Bezüglich der Beziehung zwischen Ihnen und AVG sind Sie ausschließlich verantwortlich für (i) die Einhaltung Ihrer Pflichten gemäß der Servicevereinbarung, (ii) die Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Überwachung von Mitarbeitern und anderer Dritter und deren jeweiliger Geräte durch Sie und all Ihre Kunden, (iii) das Ausführen der Aufgaben und der damit verbundenen Verpflichtung aus jeder Bestellung und (iv) am Ende der geltenden Laufzeit des Abonnements das Beenden der Dienste und das Entfernen jeglicher Software von Geräten, auf denen diese installiert ist, durch Sie selbst oder den Kunden.
          • (d) Zu im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Zeiten (i) während der Laufzeit stellen Sie Ihre Vertriebsmitarbeiter für Softwareschulungen zur Verfügung, und (ii) während der Laufzeit (a) stellen Sie Ihre technischen Mitarbeiter für Schulungen zur Installation und zum Support der Software zur Verfügung und (b) stellen Sie Ihr Schulungspersonal für Train-the-Trainer-Seminare zur Verfügung. Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, werden sämtliche Schulungen auf Englisch über das Internet geführt.
          • (e) Ohne schriftliche Genehmigung von AVG vermarkten oder bewerben Sie MSP Services nicht aktiv außerhalb des Gebiets und gestatten Dritten nicht, dies zu tun. Für die Annahme nicht angeforderter Bestellungen von außerhalb des Gebiets oder für die Bereitstellung von Managed Services außerhalb des Gebiets im Rahmen einer Servicevereinbarung ist jedoch keine Genehmigung erforderlich, wenn solche Managed Services gelegentlich zusätzlich zu den verwalteten Diensten bereitgestellt werden, die dem Kunden innerhalb des Gebiets zur Verfügung stehen, oder wenn sich der Hauptsitz des Kunden innerhalb des Gebiets befindet.
          • (f) Während der Laufzeit und bis zu drei Jahre nach deren Ende führen Sie vollständige und präzise Aufzeichnungen zur Verwendung der Software. Maximal einmal innerhalb von 12 Monaten prüft AVG oder ein Vertreter Ihre Aufzeichnungen zu dem alleinigen Zweck, die Einhaltung dieser Vereinbarung Ihrerseits zu gewährleisten. Solche Prüfungen werden zu regulären Geschäftszeiten in Ihren Büroräumen durchgeführt, ohne Ihre Geschäftsaktivitäten unangemessen zu stören. Wenn bei einer solchen Prüfung eine nicht lizenzierte Nutzung festgestellt wird, die 10 % der gekauften Lizenzen überschreitet, kann AVG Ihnen eine solche nicht lizenzierte Verwendung zu 120 % des zu diesem Zeitpunkt geltenden Preises berechnen.
        • 12.7.5. Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
          • (a) Sie stellen auf eigene Kosten die Einhaltung aller Gesetze sicher, die für die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung maßgebend sind oder aus ihnen entstehen, einschließlich u. a. geltender Gesetze im Bereich Datenschutz und Sicherheit.
          • (b) Sie haben Ihre Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Direktoren sorgfältig auszuwählen und ausreichend zu schulen. Außerdem überwachen Sie ihre Aktivitäten, um sicherzustellen, dass sie dieser Vereinbarung und allen geltenden Gesetzen entsprechen.
          • (c) Sie bestätigen hiermit, erkennen an und stimmen zu, dass Ihre Inhaber, Direktoren, Mitarbeiter und Bevollmächtigten weder Zahlungen oder Geschenke (direkt oder indirekt) an Regierungsbehörden, Regierungsbeamte, politische Parteien oder politische Kandidaten vergeben oder versprechen, um dadurch Geschäfte zu erzielen, zu behalten oder sich unrechtmäßige Vorteile zu sichern, noch an andere Personen oder Organisationen, wenn eine solche Zahlung gegen geltende Gesetze verstößt.
Alle kommerziellen AVG-Produkte können entsprechend den Lizenzvereinbarungen verwendet werden. Bitte lesen Sie folgende Lizenzvereinbarungen.
Alle aktuellen und früheren Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen anzeigen
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