Version 1.0 (18. Februar 2020)
Inhaltsverzeichnis
Arbeit |
---|
Keine Diskriminierung Keine unfreiwillige Arbeit Keine Kinderarbeit Studenten-, Praktikanten- und Lehrlingsarbeit |
Arbeits- und Gesundheitsschutz |
Arbeitsschutz und branchenspezifische Hygiene Notfallvorsorge Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Körperlich anstrengende oder sich wiederholende Arbeit Einrichtungen Kommunikation |
Arbeitsbedingungen |
Arbeitszeiten Löhne und Sozialleistungen Versammlungsfreiheit Behandlung von Arbeitnehmern |
Geschäftsgebaren und Ethik |
Integrität Keine Interessenkonflikte Transparenz Geistiges Eigentum Fairer Umgang Datenschutz |
Umwelt |
Verantwortliches Management Identifizierung von Risiken Genehmigungen und Zulassungen |
Konflikt-Mineralien |
Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien (3TG) Keine direkte oder indirekte Finanzierung von Verursachern schwerer Menschenrechtsverletzungen |
Management-Systeme |
Verantwortung des Managements Rechtliche Anforderungen Due Diligence Meldung von Whistleblowing und Verzicht auf Vergeltungsmaßnahmen Auditierung und Überwachung Untersuchung Schulung Abhilfemaßnahmen Maßnahmen |
Arbeit | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsbedingungen | Geschäftsgebaren und Ethik | Umwelt | Konflikt-Mineralien | Management-Systeme |
---|---|---|---|---|---|---|
Keine Diskriminierung Keine unfreiwillige Arbeit Keine Kinderarbeit Studenten-, Praktikanten- und Lehrlingsarbeit |
Arbeitsschutz und branchenspezifische Hygiene Notfallvorsorge Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Körperlich anstrengende oder sich wiederholende Arbeit Einrichtungen Kommunikation |
Arbeitsbedingungen | Geschäftsgebaren und Ethik | Verantwortliches Management Identifizierung von Risiken Genehmigungen und Zulassungen |
Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien (3TG) Keine direkte oder indirekte Finanzierung von Verursachern schwerer Menschenrechtsverletzungen |
Verantwortung des Managements Rechtliche Anforderungen Due Diligence Meldung von Whistleblowing und Verzicht auf Vergeltungsmaßnahmen Auditierung und Überwachung Untersuchung Schulung Abhilfemaßnahmen Maßnahmen |
AVG Technologies ist Teil der Avast-Unternehmensgruppe. Die AVG-Lieferantenrichtlinien („Richtlinien“) legen die sozialen, ethischen und ökologischen Standards und Erwartungen für unsere Lieferkette fest. Im Einklang mit den globalen Vorschriften, unseren Grundwerten, der Richtlinie zur modernen Zwangsarbeit von Avast, dem Verhaltenskodex und anderen damit zusammenhängenden Richtlinien fassen diese Richtlinien die Prinzipien zusammen, an die wir uns halten und für die wir uns einsetzen. In Ihrer Zusammenarbeit mit uns als unser Partner, Lieferant, Auftragnehmer oder anderweitig erwarten wir, dass diese Werte und Standards, sowie die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, von denen aus Sie tätig sind, eingehalten werden. Die Einhaltung der Richtlinien bedeutet auch, dass Sie die Verantwortung für diejenigen übernehmen, die Sie zur Erfüllung Ihrer Vereinbarung mit uns als Subunternehmer beauftragen, da auch sie Teil unserer Lieferkette sind. Jeglicher Nachweis eines Verstoßes gegen unsere Lieferantenrichtlinien kann zur Beendigung unseres Vertragsverhältnisses führen.
Unsere Richtlinien basieren auf internationalen Standards, wobei ein Teil der Formulierungen aus verschiedenen Quellen übernommen wurde, darunter die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP), der Basiskodex der Ethical Trading Initiative (Ethical Trading Initiative Base Code, ETI) und der Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (Responsible Business Alliance Code of Conduct, RBA), Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit moderner Zwangsarbeit – A Good Practice Note for the Private Sector (Managing Risks Associated with Modern Slavery A Good Practice Note for the Private Sector, GPN), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights, UDHR), die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der International Labour Organisation (International Labour Organisation Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, ILO Declaration) und der Leitlinienentwurf zum Gesetz 2018 über moderne Zwangsarbeit des australischen Innenministeriums (Australian Government Department of Home Affairs Modern Slavery Act 2018 Draft Guidance for Reporting Entities).
Wir setzen uns für die Menschenrechte von Arbeitnehmern ein und behandeln jeden Arbeitnehmer mit Würde und Respekt in Übereinstimmung mit internationalen Standards. Unter „Arbeitnehmer“ verstehen wir diejenigen, die unbefristet, befristet, unter Vertrag oder als Student arbeiten.
Keine Diskriminierung
Wir diskriminieren keinen Arbeitnehmer bei unseren Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken wie Schulungen, Beförderungen, Prämien, Arbeitszuweisungen, Löhnen, Leistungen, Disziplinarverfahren, Kündigung und Ruhestand aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, nationaler Herkunft oder Familienstand. Wir dürfen weder einen Schwangerschaftstest verlangen noch schwangere Arbeitnehmerinnen unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass dies durch einschlägige Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist. Wir verlangen auch nicht von Arbeitnehmern oder potenziellen Arbeitnehmern, dass sie sich medizinischen Tests oder körperlichen Untersuchungen unterziehen, die der Diskriminierung dienen können, es sei denn, dass dies aufgrund einschlägiger Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder für die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig ist.
Keine unfreiwillige Arbeit
Wir drängen oder bedrohen unsere Beschäftigten nicht, damit sie ihre Arbeit tun. Wir dürfen keine Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Schuldarbeit oder ausbeuterischer Gefängnisarbeit einsetzen. Wir dürfen von unseren Arbeitnehmern keine von der Regierung ausgestellten Ausweise, Pässe oder Arbeitserlaubnisse verlangen, es sei denn, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Arbeiterinnen und Arbeiter haben die Freiheit, sich frei zu bewegen, frei zu kommen und zu gehen und ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.
Keine Kinderarbeit
Wir beschäftigen keine Kinder. Das Mindestalter für eine Beschäftigung oder Arbeitstätigkeit beträgt 15 Jahre. Es gilt das Mindestalter für eine Beschäftigung in dem betreffenden Land oder das Alter für den Abschluss der Schulpflicht in diesem Land, je nachdem, welches höher ist.
Studenten-, Praktikanten- und Lehrlingsarbeit
Wir bieten unseren Studenten, Praktikanten und Lehrlingen angemessene Unterstützung und Ausbildung und stellen sicher, dass sie nach den vom örtlichen Gesetz festgelegten Standards angemessen bezahlt werden oder, falls diese nicht festgelegt sind, mindestens den gleichen Lohnsatz erhalten wie andere Berufsanfänger, die gleiche oder ähnliche Aufgaben erfüllen.
Wir schätzen unsere Arbeitnehmer und sind davon überzeugt, dass eine gesunde und zufriedene Belegschaft produktiver ist. Studien haben gezeigt, dass lange Arbeitszeiten nicht zwangsläufig zu einer höheren Produktivität führen, sondern dass sogar das Gegenteil der Fall sein kann.
Arbeitszeiten
Sofern keine Ausnahmesituation vorliegt, sollte die Arbeitszeit einschließlich Überstunden nicht mehr als 60 Stunden betragen. Unseren Beschäftigten muss mindestens ein freier Tag pro Woche gewährt werden, und die Arbeitszeit darf die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Wir müssen unseren Arbeitnehmern Urlaubszeiten, Abwesenheitszeiten und Feiertage in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen anbieten.
Löhne und Sozialleistungen
Wir sind verpflichtet, unseren Beschäftigten mindestens den Mindestlohn und alle obligatorischen Leistungen zu zahlen, die nach den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind. Überstunden werden gemäß den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen zu einem höheren Satz als dem regulären Stundensatz vergütet. Wir verwenden keine Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme. Wir bezahlen unsere Arbeiterinnen und Arbeiter rechtzeitig und regelmäßig und stellen ihnen einen für sie verständlichen Lohnnachweis zur Verfügung.
Vereinigungsfreiheit
Wir respektieren das Recht unserer Arbeitnehmer, sich frei zu organisieren, frei Arbeitnehmerorganisationen zu gründen und ihnen beizutreten, sich um eine Vertretung zu bemühen und Tarifverhandlungen im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften zu führen.
Keine grobe Behandlung und Belästigung
Wir dürfen unsere Beschäftigten weder schikanieren, noch dürfen wir sie bedrohen oder in einer groben oder unmenschlichen Weise mit ihnen umgehen. Das heißt, es darf keine sexuelle oder verbale Belästigung oder Missbrauch, keine körperliche Bestrafung, keine psychische oder physische Nötigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.
Wir verpflichten uns, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmer zu schaffen. Wir gewährleisten den erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, indem wir angemessene Gesundheits- und Sicherheitsmanagementpraktiken in alle Aspekte des Unternehmensbetriebs integrieren.
Arbeitsschutz und branchenspezifische Hygiene
Wir bewerten das potenzielle Risiko der Arbeitnehmer, an unseren Arbeitsplätzen Sicherheitsgefahren, einschließlich der Belastung durch gefährliche chemische, biologische und physikalische Stoffe, ausgesetzt zu sein, und sorgen für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsprozesse, vorbeugende Instandhaltung und Schutzmaßnahmen zur Kontrolle von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.
Unabhängig vom Sicherheitsrisiko müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung für die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, unsichere Arbeitsbedingungen abzulehnen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, und die Unternehmensleitung muss auf ihre Bedenken eingehen, um die Lage abzusichern.
Bereitschaftsplanung für Notfälle
Wir kümmern uns um die Gesundheit und Sicherheit unserer Arbeitnehmer, indem wir sicherstellen, dass wir potenzielle Notfallsituationen absehen, identifizieren und bewerten, um solche Risiken zu mindern. Wir führen geeignete Notfallpläne und Reaktionsmaßnahmen ein, einschließlich Evakuierungsverfahren, brauchbare Erste-Hilfe-Vorräte, Brandschutzübungen und angemessene Fluchtwege.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Wir müssen über ein geeignetes System zur Verwaltung, Verfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verfügen, damit wir die Vorkommnisse untersuchen und Abhilfemaßnahmen zur Behebung oder Beseitigung der Ursachen, zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und zur Einführung einer Richtlinie für die Rückkehr der Betroffenen an ihren Arbeitsplatz ergreifen können.
Körperlich anstrengende oder sich wiederholende Arbeit
Wir müssen die Belastung der Arbeitnehmer durch körperlich anstrengende und geistig belastende Aufgaben, einschließlich schweres Heben, langes Stehen oder sich stark wiederholende Aufgaben, identifizieren, bewerten und bewältigen.
Einrichtungen
Wir bieten unseren Mitarbeitern saubere Toiletten, Zugang zu sauberem Trinkwasser und, wo es eine Kantine gibt, eine hygienische Lebensmittelzubereitung und -lagerung. Wohnen die Beschäftigten in den vom Unternehmen bereitgestellten Wohnräumen, so müssen diese sauber und sicher, angemessen geräumig mit entsprechenden Feuermeldern und Notausgängen, ausreichender Heizung und Belüftung ausgestattet sein.
Kommunikation
Wir müssen unseren Arbeitnehmern relevante Informationen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Berufsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, sowie eine angemessene Schulung für den Umgang mit den Risiken anbieten.
Wir halten die höchsten ethischen Standards im Geschäftsverkehr ein, um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden.
Geschäftliche Integrität
Wir tolerieren keine Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung. Wir stellen sicher, dass wir alle anwendbaren Gesetze und internationalen Konventionen bezüglich dieser Angelegenheiten einhalten, einschließlich der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Konventionen der OECD.
Keine Interessenkonflikte
Wir dürfen bei unseren Geschäftsentscheidungen keinerlei Interessenkonflikte zulassen. Deshalb bitten wir unsere Partner und potenziellen Partner, keine Einladungen und Geschenke zu verschicken, um jeglichen Einfluss zu gewinnen. Alle Geschenke oder Einladungen an unsere Mitarbeiter dürfen nur von geringem finanziellen Wert sein und müssen den üblichen örtlichen Geschäftsgepflogenheiten oder der Höflichkeit entsprechen.
Transparente Geschäfte
Unsere Geschäftsbeziehungen sollten transparent sein und sich in den Büchern und Aufzeichnungen unseres Unternehmens widerspiegeln. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und bewährten Praktiken legen wir alle erforderlichen Informationen offen. Es ist inakzeptabel, Aufzeichnungen zu fälschen oder Bedingungen oder Praktiken falsch darzustellen.
Geistiges Eigentum
Wir respektieren die Rechte an geistigem Eigentum und stellen sicher, dass der Technologie- und Wissenstransfer in einer Weise erfolgt, die die Rechte an geistigem Eigentum sowie Kunden- und Lieferanteninformationen schützt.
Datenschutz
Wir verpflichten uns, die personenbezogenen Daten der Personen zu schützen, mit denen wir geschäftlich zu tun haben, und halten uns an die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sowie an die gesetzlichen Bestimmungen, wenn personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet, übertragen und weitergegeben werden.
Fairer Umgang
Wir halten die Standards für faire Geschäfte, Werbung und fairen Wettbewerb aufrecht.
Wir haben uns verpflichtet, bei unserer Arbeit die Umwelt zu achten und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.
Verantwortliches Management
Wir sind bestrebt, schädliche Umweltauswirkungen mittels unserer Entwürfe, Prozesse und des Recyclings von Abfällen zu reduzieren. Wir suchen nach kostengünstigen Wegen, um energieeffizient zu sein und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unsere Lieferkette muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die bestimmte Substanzen, Emissionen und Umweltverschmutzung verbieten oder einschränken.
Identifizierung von Risiken
Wir müssen Stoffe, die Umweltrisiken bergen, identifizieren und handhaben. Wir halten uns an die einschlägigen Gesetze in Bezug auf gefährliche oder giftige Substanzen, die am Arbeitsplatz verwendet werden, und schulen die Arbeitnehmer, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, entsprechend.
Genehmigungen und Zulassungen
Wir bringen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und Zulassungen ein. Wir erwarten, dass unsere Lieferkette ein Umweltmanagementsystem entwickelt, das der ISO 14001 oder einer ähnlichen Norm entspricht.
Wir unterstützen oder finanzieren weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land fortsetzen.
Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien
Als Teil unserer globalen Verantwortung erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie alle geltenden Vorschriften bezüglich Konfliktmineralien einhalten und verantwortungsbewusst beschaffen. Wenn das gelieferte Produkt eines oder mehrere der „Konfliktminerale“ (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold oder deren Erze) enthält, muss der Partner oder Lieferant auf Anfrage Transparenz über die Lieferkette bis zur Schmelze schaffen. Daher sollten wir einen vollständigen Satz von Aufzeichnungen führen, um die Bereitstellung aller Waren und Dienstleistungen für uns nachvollziehen zu können.
Wir verpflichten uns, Managementsysteme einzurichten, die uns helfen, operative Risiken zu erkennen und zu mindern, die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Betrieb und Produkte einzuhalten und die Konformität mit diesen Richtlinien zu wahren.
Verantwortung des Managements
Wir identifizieren die leitenden Angestellten und Vertreter, die für die Implementierung der Compliance-Managementsysteme verantwortlich sind. Die Geschäftsleitung überprüft die Managementsysteme regelmäßig.
Gesetzliche Anforderungen
Wir erfassen, verfolgen und verstehen in regelmäßigen Abständen die anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Anforderungen dieser Richtlinien, um operative Risiken zu erkennen und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Due Diligence für moderne Zwangsarbeit
Wir müssen mit der gebührenden Sorgfalt prüfen, ob unsere Lieferkette und die jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter oder andere Personen, die mit ihr in Verbindung stehen, nicht wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Menschenhandel verurteilt worden sind.
Durch angemessene Nachforschungen müssen wir nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen, dass ein potenzieller Partner, Lieferant, Auftragnehmer oder eine andere Person nicht Gegenstand von Ermittlungen, Untersuchungen oder Vollstreckungsverfahren einer Regierungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde in Bezug auf ein Vergehen oder ein mutmaßliches Vergehen von oder im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Menschenhandel ist.
Wir müssen Due-Diligence-Verfahren zur Überwachung von Lieferanten, Subunternehmern und anderen Beteiligten einführen, um sicherzustellen, dass keine Zwangsarbeit oder kein Menschenhandel stattfindet.
Berichterstattung über moderne Zwangsarbeit
Unser Partner muss uns benachrichtigen, sobald er Kenntnis von tatsächlicher oder vermuteter Zwangsarbeit oder Menschenhandel in seiner Lieferkette erhält, die mit uns in Verbindung steht.
Auf Anfrage muss unser Partner in der Lieferkette spätestens fünf Monate nach Ablauf eines jeden Jahres, d. h. bis zum 31. Mai, eine jährliche Erklärung zu Zwangsarbeit und Menschenhandel ausarbeiten und uns übermitteln. Darin muss er die Schritte darlegen, die er unternommen hat, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit und Menschenhandel in keiner seiner Lieferketten und in keinem Teil seiner Geschäfte stattfindet.
Whistleblowing und Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
Wir verfügen über einen Mechanismus zur Meldung von Beschwerden, wie z. B. eine Hotline, und stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter und Subunternehmer über ihre Rechte in Bezug auf die Meldung von Missständen informiert sind.
Wir verfügen über eine Richtlinie zur Meldung von Missständen (Whistleblower Policy), einschließlich einer Klausel zum Schutz derer, die sie in Anspruch nehmen, und zur Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden, in denen arbeitsbezogene Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit, sowie zwangsarbeits- bzw. sklavereiähnliche Ausbeutungsverhältnisse und Menschenhandel festgestellt werden.
In Fällen, in denen unsere Lieferkette keinen angemessenen Meldemechanismus einrichten kann, sollten die Mitarbeiter und Subunternehmer der Lieferkette darauf aufmerksam gemacht werden, dass unsere Whistleblower-Hotline 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche erreichbar ist und weltweit unter der lokalen Telefonnummer (die allen Mitarbeitern und Subunternehmern mitgeteilt werden sollte) oder per E-Mail an whistleblower@avast.com oder online über die Ethik- und Meldehotline von Avast (nur in englischer Sprache) kontaktiert werden kann.
Auditierung und Überwachung
Wir werden möglicherweise unsere Lieferkette als Teil unseres Due-Diligence-Prozesses auditieren. Dazu können angekündigte oder unangekündigte Vor-Ort-Besuche unserer Mitarbeiter oder Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf externe Prüfer, in den Einrichtungen des Unternehmens gehören, um die Einhaltung dieser Leitlinien zu überwachen und zu überprüfen.
Wir können um Auskunft über Informationen bitten, die für die Überwachung moderner Zwangsarbeit, Menschenhandel und anderer Risiken relevant sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Arbeitsverträge, Arbeitsvermittlungsverträge, Aufzeichnungen über Löhne, Arbeitszeiten und Zahlungsbestätigungen.
Untersuchung
Wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass moderne Zwangsarbeit oder Menschenhandel oder andere Verstöße innerhalb unseres Unternehmens oder unserer Lieferkette vorkommen oder vorkommen könnten, behalten wir uns das Recht vor, solchen Bedenken nachzugehen, und unser Partner in der Lieferkette garantiert die volle Kooperation, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen abgeschlossen werden können. Falls erforderlich, können wir mit dem Partner in der Lieferkette zusammenarbeiten, um in Zusammenarbeit mit der obersten Führungsebene Pläne für Abhilfemaßnahmen zu implementieren, um alle festgestellten Probleme anzugehen und zu lösen.
Schulungen
Wir gewährleisten Schulungen für relevante Mitarbeiter, damit sie die Prinzipien der Gesetze über moderne Zwangsarbeit, soziale, ethische und Umweltgesetze verstehen, Warnsignale erkennen und Vorfälle moderner Zwangsarbeit, Menschenhandel und andere Probleme verhindern können. Wir erwarten von unserer Lieferkette, dass sie über alle von ihren Mitarbeitern angebotenen und absolvierten Schulungen Aufzeichnungen führt und auf Anfrage eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellt.
Abhilfemaßnahmen
Wir verpflichten uns, mit unserer Lieferkette zusammenzuarbeiten, um Korrekturmaßnahmenpläne zur Behebung von Vorfällen oder Risiken moderner Zwangsarbeit, Menschenhandel und anderen Problemen umzusetzen, wo immer dies möglich ist. Jeder einzelne schwerwiegende oder anhaltende Verstoß gegen die geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften kann zur Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Meldung an die zuständigen Behörden führen.